Regelungen zur Wartezeit für geschiedene Frauen bei endgültiger Scheidung

Regelungen zur Wartezeit einer rechtskräftig geschiedenen Frau

Die Regelungen zur Wartezeit (Idda) einer rechtskräftig geschiedenen Frau variieren in Abhängigkeit von mehreren Faktoren. Die wichtigsten Bestimmungen können jedoch unter den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

Dauer der Wartezeit einer rechtskräftig geschiedenen Frau

Die Wartezeit einer geschiedenen Frau hängt von ihrer individuellen Situation ab. Die Gelehrten haben, basierend auf den religiösen Texten, entschieden, dass:

  • Eine geschiedene Frau, die menstruierende Zyklen hat, eine Wartezeit von drei Menstruationszyklen einhalten muss; sobald ihre dritte Menstruation nach der Scheidung endet, ist ihre Wartezeit abgeschlossen.
  • Wenn die geschiedene Frau aufgrund ihres Alters nicht mehr menstruieren kann oder aus anderen Gründen wie Jugend nicht menstruierend ist, beträgt ihre Wartezeit drei Monate.
  • Im Fall einer schwangeren Frau endet die Wartezeit mit der Geburt des Kindes, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft.

Arten der rechtskräftigen Scheidung

Die rechtskräftige Scheidung wird in zwei Hauptkategorien unterteilt:

  • Die kleine rechtskräftige Scheidung: Diese Form der Scheidung erlaubt es dem Ehemann nicht, seine geschiedene Frau wiederzunehmen, es sei denn, durch einen neuen Vertrag. Dazu gehören die Scheidung vor dem Vollzug des Eheakts und die Scheidung durch Khula gemäß den anerkannten Meinungen der Gelehrten.
  • Die große rechtskräftige Scheidung: Diese Art der Scheidung resultiert aus der dritten Scheidung, und die Frau darf nicht wieder mit ihrem Mann verheiratet werden, bis sie einen anderen Mann heiratet. Laut der kuwaitischen juristischen Enzyklopädie ist es erforderlich, dass der neue Ehepartner die Frau in einer rechtmäßigen Weise heiratet, sie dann trennt und ihre Wartezeit nach der Trennung endet, bevor sie erneut mit ihrem ersten Ehemann verheiratet werden kann.

Regelungen zur Wartezeit einer rechtskräftig geschiedenen Frau

Es gibt viele Regelungen zur Wartezeit einer rechtskräftig geschiedenen Frau. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die sie beachten sollte:

  • Die Dauer der Wartezeit beginnt zum Zeitpunkt der Scheidung und nicht ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bestätigung oder Anerkennung.
  • Die Hanafiten und andere gelehrte Schulen sind der Ansicht, dass eine Wartezeit nach einer gültigen Ehe erforderlich ist, die nach dem Vollzug des Eheaktes oder nach einer gültigen privaten Versammlung erfolgt, auch bekannt als „äquivalent zum Eheakt“.
  • Die Frau, die sich in der Wartezeit nach einer rechtskräftigen Scheidung befindet, hat den Status einer Fremden gegenüber ihrem Ex-Ehemann, sodass er keine körperliche Nähe, keinen gemeinsamen Wohnsitz, keine Abschottung oder Besuche bei ihr haben darf, da die rechtlichen Folgen der Ehe zwischen ihnen erloschen sind.
  • Die geschiedene Frau, sei es durch rechtskräftige Scheidung, Rückkehr oder den Tod ihres Ehemannes, darf während ihrer gesetzlichen Wartezeit keinen anderen Mann heiraten.
  • Der Aufenthaltsort während der Wartezeit ist das Haus des Ehemanns. Die Frau muss während der Wartezeit in ihrer gemeinsamen Wohnung bleiben und darf diese nur aus rechtmäßigem Grund verlassen. Es ist auch dem geschiedenen Ehemann oder seinen Erben verboten, sie während der Wartezeit aus der gemeinsamen Wohnung zu vertreiben.

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