Die Regelungen zum Wischen über Socken

Rechtliche Aspekte des Wischens über Socken und deren Dauer

Die Erlaubnis, über die Füße zu wischen, ist durch die noble sunnah des Propheten festgelegt. Es ist gestattet, über Socken, Schuhe, Sandalen und auch über Tücher, die um die Füße gewickelt sind, zu wischen. Die religiösen Texte belegen, dass die Dauer, in der ein Muslim über seine Socken wischen darf, für den Wohnenden einen Tag und eine Nacht und für den Reisenden drei Tage einschließlich der Nächte beträgt. Die vorherrschende Meinung unter den Gelehrten besagt, dass diese Frist ab dem Zeitpunkt des ersten Wischens nach der rituellen Unreinheit beginnt, nicht ab dem Zeitpunkt des Tragens der Socken oder der Unreinheit nach dem Tragen. Beispielsweise, wenn ein Muslim für das Fajr-Gebet wudu vornimmt, dann seine Socken oder Schuhe anzieht und um 9 Uhr morgens ohne Wudu eine Unreinheit hat, danach jedoch um 12 Uhr mittags wudu macht und über seine Socken wischt, beginnt die Frist ab diesem Moment und dauert für einen Wohnenden einen Tag und eine Nacht. Die rituelle Reinheit erlischt nicht mit dem Ende der Wischdauer, sondern nur durch die bekannten Gründe, wie das Austreten von Unreinheiten.

Voraussetzungen für das Wischen über Socken

Für das Wischen über Socken sind mehrere Bedingungen erforderlich, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Die Socken müssen in einem Zustand der rituellen Reinheit getragen werden.
  • Die Socken oder Schuhe selbst müssen rein sein.
  • Das Wischen darf nur bei ritueller Unreinheit des kleineren Grades erfolgen, nicht bei der größeren Unreinheit wie nach Geschlechtsverkehr oder bei anderen Situationen, die ein vollständiges Waschen erfordern.
  • Das Wischen muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfolgen; also einen Tag und eine Nacht für Wohnende und drei Tage und Nächte für Reisende.

Durchführung des Wischens über Socken

Gemäß der sunnah sollte das Wischen über die Socken oder Schuhe auf deren Oberseite und nicht auf der Innenseite erfolgen. Es wird berichtet, dass Ali ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich habe den Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren) gesehen, wie er über die Oberseite seiner Schuhe wischte.“ Dies erfolgt durch einmaliges Streichen mit beiden Händen, die vorher mit Wasser befeuchtet werden. Es ist nicht erforderlich, die gesamte Oberseite der Socken oder Schuhe zu wischen; ein Teil davon reicht aus, um die Gültigkeit des Wischens zu gewährleisten.

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