Das Urteil über das Blutgeld und die Weisheit seiner Legitimierung
Das Blutgeld ist im Falle eines unbeabsichtigten Mordes oder eines Mordes aus Halbeintschlud verpflichtend, es sei denn, die Angehörigen des Opfers verzichten auf ihr Recht auf Vergeltung. Im Falle eines vorsätzlichen Mordes ist das Blutgeld ebenfalls verpflichtend, wenn der Täter verstorben ist oder die Familie des Opfers auf die Vergeltung verzichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung des Blutgeldes trifft jeden, der durch direkte Handlung oder durch Verursachung das Leben eines Menschen genommen hat, unabhängig von Alter, geistigem Zustand, Absicht oder dem Glaubensbekenntnis des Verursachers oder des Opfers. Diese Regelung stellt eine Kombination von Strafe für den Täter und Entschädigung für das Opfer oder dessen Angehörige dar. Zu den Weisheiten dieser Regelung gehören die Abschreckung von Straftätern sowie der Schutz von Leben, indem sie finanzielle Entschädigungen für die Taten zur Verfügung stellt.
Arten des Blutgeldes
Das Blutgeld kann in zwei Kategorien unterteilt werden: schwerwiegendes und leichtes Blutgeld. Das leichte Blutgeld ist verbindlich im Fall eines unbeabsichtigten Mordes, während das schwerwiegende Blutgeld im Fall eines Mordes aus Halbeintschlud festgelegt wird. Im Falle eines vorsätzlichen Mordes vertreten die Schafiiten und Hanbaliten die Auffassung, dass das Blutgeld schwerwiegend ist, wenn die Familie des Opfers darauf verzichtet. Abu Hanifa hingegen sieht in diesem Fall kein verpflichtendes Blutgeld, sondern fordert eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in Form einer sofortigen Zahlung. Das schwerwiegende Blutgeld wird auf einhundert Kamele festgelegt, wobei vierzig von diesen tragend sein müssen. Bei der Festlegung des schwerwiegenden Blutgeldes wird nur das Kamel als Maßstab verwendet, basierend auf klaren religiösen Vorgaben. Diese Regelungen sind bindend und erlauben keinen Raum für persönliche Meinungen, da sie feste Größen darstellen.
Kategorien der für das Blutgeld Verantwortlichen
Das Blutgeld kann von einem der drei folgenden Parteien getragen werden:
- Der Täter: Im Falle eines vorsätzlichen Mordes ist der Täter verpflichtet, das Blutgeld aus seinem persönlichen Vermögen zu zahlen, sofern die Angehörigen des Opfers auf Vergeltung verzichten.
- Die Angehörigen des Täters: Diese sind verpflichtet, das Blutgeld bei einem unbeabsichtigten Mord oder einem Mord aus Halbeintschlud zu leisten.
- Die Staatskasse: Die Staatskasse trägt die Verantwortung für Schulden und Blutgelder in bestimmten Fällen:
- Wenn ein Muslim verstirbt und Schulden hinterlässt, wird diese von der Staatskasse beglichen.
- Wenn die Angehörigen des Täters bei einem unbeabsichtigten Mord oder einem Mord aus Halbeintschlud finanziell nicht in der Lage sind, wird das Blutgeld aus dem Vermögen des Täters gezahlt. Ist auch dieser nicht in der Lage, übernimmt die Staatskasse die Zahlung.
- Falls das Blutgeld aufgrund eines Fehlers des Amtes verlangt wird, der innerhalb der Grenzen seiner Funktion geschah.
- Wenn der Richter eine Eidwaldung (Qasama) anordnet und die Erben sich weigern, zu schwören, ohne der versprochenen Eid des Angeklagten zuzustimmen, so wird der Betrag von der Staatskasse übernommen.
- Wenn der Täter unbekannt bleibt, wird das Blutgeld für jedes Opfer, dessen Mörder nicht bekannt ist, aus der Staatskasse gezahlt.