Die Weisheit hinter der Erlaubnis zur Scheidung und deren Regelungen
Der Islam fordert sowohl Männer als auch Frauen dazu auf, bei der Wahl ihres Lebenspartners sorgfältig und bedacht zu handeln. Dennoch kann selbst die sorgsame Auswahl nicht garantieren, dass das Eheleben stabil bleibt. Gründe wie gesundheitliche Probleme, die Unfähigkeit, eheliche Pflichten zu erfüllen, oder äußere Einflüsse von Familie und Nachbarn können Konflikte hervorrufen. Auch Veränderungen in den Gefühlen eines Partners können zu Schwierigkeiten führen. In solchen Situationen sollte zunächst Geduld geübt und gegenseitige Nachsicht gezeigt werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, weil die Ursachen des Streits überwindbar sind oder beide Partner in einer emotional belasteten Lage sind, erlaubt die islamische Scharia die Scheidung. Der rationale Hintergrund dieser Erlaubnis besteht darin, Unruhe und Probleme zu beenden und jedem die Chance zu geben, sein Leben alleine oder in einer neuen Beziehung, die ihm ein harmonisches Leben ermöglicht, fortzusetzen.
Die Vorschriften zur Scheidung im islamischen Recht orientieren sich an fünf Kategorien des rechtlichen Handelns, abhängig von der Situation der Ehepartner. In gewissen Fällen kann eine Scheidung eine Pflicht sein, wie im Fall eines Mannes, der seiner Frau geschworen hat, sich sexueller Enthaltsamkeit zu unterziehen. In einem solchen Fall hat er vier Monate Zeit, um seine Entscheidung zu überdenken. Danach ist das Eintreten der Scheidung für ihn verpflichtend. Ebenso gilt dies für den Fall, dass Mediatoren beschließen, die Ehe zu beenden. In dieser Situation muss der Ehemann seine Frau scheiden lassen. Die Scheidung kann auch empfohlen werden, etwa wenn die Frau in ihren religiösen Pflichten nachlässig ist oder wenn das Zusammenleben aus kontinuierlichen Konflikten unmöglich geworden ist. Wenn die Frau die Scheidung beantragt, ist es für den Mann ratsam, diesem Wunsch nachzukommen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Es gibt auch Situationen, in denen eine Scheidung erlaubt ist, zum Beispiel bei schlechtem Umgang der Frau oder wenn man durch sie Schaden erleidet. Sollte jedoch kein Grund für eine Scheidung vorliegen, wird sie als unerwünscht eingestuft. Bei einer Trennung, die nicht rechtmäßig erfolgt, etwa während der Menstruation oder nach der Geburt, wird sie als verboten angesehen.
Die Abscheulichst unter den erlaubten Handlungen: Die Scheidung
In einem Hadith des Propheten Muhammad – möge Allah ihn in Frieden segnen – heißt es: „Die abscheulichste der erlaubten Handlungen vor Allah ist die Scheidung. Nichts, was Allah erlaubt hat, ist ihm so zuwider wie die Scheidung.“ Der Hadith wird von dem vertrauenswürdigen Überlieferer Ma’rifah Ibn Wasil über den ebenfalls verlässlichen Imam Muharib Ibn Dithar überliefert. Er ist sowohl in einer durchgehenden als auch in einer unterbrochenen Überlieferung zu finden; die erste kommt durch Ma’rifah von Muharib von Ibn Umar und die zweite direkt von Muharib ohne Erwähnung von Ibn Umar. Nach eingehender Untersuchung kamen die Hadithwissenschaftler zu dem Schluss, dass die unterbrochene Überlieferung sicherer ist, obgleich dieser Typ von Überlieferung als schwach gilt, was zur Einschätzung des Hadiths als nicht authentisch führte.
Trotz der nicht bestätigten Authentizität des Hadiths bleibt dessen Bedeutung dennoch gültig. Sheikh Ibn Uthaymeen stellte fest, dass Allah Scheidung zwar missfällt, sie jedoch seinen Dienern nicht verbietet, um sie zu entlasten und um Erleichterung zu schaffen. Sollte ein legitimer Grund für die Scheidung bestehen, ist sie zulässig. Auch wenn das Verweilen der Frau im Zuhause des Mannes zu einer religiösen Verfehlung führen könnte, etwa durch Unvollständigkeit in ihrem Glauben oder ihrer Schamhaftigkeit, sollte der Mann in diesem Fall bessere Entscheidungen treffen. Eine Scheidung ohne triftigen Grund wird als unerwünscht erachtet. Sheikh Ibn Baz äußerte sich ebenfalls dazu und erklärte, dass Scheidung erlaubt, aber als die am meisten verachtete der erlaubten Handlungen gilt, da sie zur Trennung zwischen Mann und Frau führt. Ziel des erwähnten Hadiths ist es, die Menschen davon abzuhalten, sich scheiden zu lassen und ihre Ehe zu bewahren, da dies der Keim für Reinheit und den erhofften Nachwuchs ist.
Scheidungsrituale und Etikette
Bei der Scheidung seiner Frau sollte der Mann bestimmten religiösen Etiketten folgen. Im Folgenden sind einige davon aufgeführt:
- Die Berücksichtigung des Wohls beider Partner vor der Scheidung, indem man sich Zeit nimmt und Mediation in Anspruch nimmt. Wer übereilt handelt und die Vermittlung verweigert, könnte sich auf unzulässige Weise verhalten und gegen das Gebot verstoßen.
- Die Scheidung sollte erfolgen, wenn zu befürchten ist, dass die religiösen Grenzen nicht eingehalten werden, etwa dass die Frau unter dem Verhalten ihres Mannes leidet, das sie zu Sünden verleitet.
- Es darf keine Absicht bestehen, die Frau zu verletzen oder ihr mit der Scheidung zu schaden, denn Schaden ist nach islamischem Recht verboten, wie Allah sagt: „Und fügt ihnen keinen Schaden zu.“
- Die Scheidung darf nicht durch drei Scheidungen auf einmal vollzogen werden, da dies vom Propheten Muhammad – möge Allah ihn in Frieden segnen – untersagt wurde.
- Es ist ratsam, die Scheidung zu bezeugen und die Rücknahme, falls diese erfolgt, ebenfalls zu bezeugen.
- Die Scheidung sollte nicht aus einem Zustand des Zorns heraus ausgesprochen werden.
- Die Scheidung muss in einer rechtlich zulässigen Weise erfolgen und darf nicht in Zeiten der Menstruation oder nach der Geburt erfolgen, sondern in einem Zustand der Reinheit, in dem der Mann keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte.
- Die Scheidung sollte mit Anstand vollzogen werden, also ohne anstößige Worte oder ungerechtfertigte Behandlung der Frau.