Wichtige Voraussetzungen für die Ehe
Für den Abschluss einer Ehe sind verschiedene Bedingungen erforderlich, die im Folgenden aufgeführt werden:
- Einwilligung der Ehepartner: Es darf keinen Zwang zur Ehe geben, und die Einwilligung beider Parteien ist notwendig, damit der Ehevertrag rechtsgültig ist. Die Zustimmung des Mannes ist unbestritten unter den Gelehrten, während die Zustimmung der Frau in der islamischen Scharia grundlegend ist. Dies wird durch den Ausspruch des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) belegt: „Die verwitwete Frau muss um Erlaubnis gefragt werden, und die Jungfrau muss um Erlaubnis gebeten werden. Die Gefragten sagten: „Und wie äußert sie ihre Einwilligung?“ Er sagte: „Indem sie schweigt.““ Bei der verwitweten Frau wird ihre Zustimmung durch die ausdrückliche Anfrage ihres Vormunds eingeholt, während die Einwilligung der Jungfrau durch ihre Worte oder ihr Schweigen gegeben wird. Zudem darf eine Frau, insbesondere eine Waise, nicht zum Heiratsvertrag gezwungen werden, um sicherzustellen, dass sie ihrem Brautpreis und ihren Rechten gegenüber dem Ehemann gerecht behandelt wird.
- Vorhandensein eines Vormunds: Ein Vormund muss vorhanden sein, der den Ehevertrag im Namen der Frau abschließt. Dies kann der Vater, der Bruder oder ein anderer naher Verwandter sein. Die Gelehrten sind sich einig über die Notwendigkeit des Vormunds bei der Eheschließung, basierend auf dem Hadith des Propheten: „Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund.“ Nur der Imam Abu Hanifa weicht von diesem Punkt ab, da er keinen Vormund für die Eheschließung verlangt.
- Zwei ehrliche Zeugen: Dieser Aspekt ist von den Gelehrten als notwendig erachtet worden, um den Ehevertrag zu sichern, Manipulationen zu verhindern und die Rechte der Partner zu schützen.
- Brautpreis: Der Brautpreis stellt ein Recht der Frau dar und ist ein Geschenk des Ehemannes; dieser sollte nur mit der voll und ganz freien Zustimmung der Frau angenommen werden. Die islamische Scharia legt keine Obergrenze für den Brautpreis fest, empfiehlt jedoch eine Erleichterung.
- Keuschheit: Der Mann darf keine Frau heiraten, die für Ihre Unmoral oder Ihr lasches Verhalten bekannt ist, sondern sollte eine keusche und anständige Frau wählen.
- Gleichwertigkeit in der Ehe: Ein freier Muslim sollte keine Sklavin oder Nicht-Muslima heiraten; Unterschiede in Farbe, Rasse oder sozialem Status sind in der islamischen Scharia nicht relevant.
- Formulierungen: Die Gelehrten fordern die Existenz einer Formulierung, die den rechtlichen Charakter der Ehe durch ein Angebot und die Annahme seitens beider Parteien dokumentiert.
Bausteine der Ehe
Die Ehe setzt sich aus drei grundlegenden Bausteinen zusammen. Der erste besteht darin, dass die Ehepartner frei von den Hindernissen der Scharia sind, die die Gültigkeit der Ehe beeinträchtigen könnten, wie etwa die Heiratsunfähigkeit aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen oder Stillverwandtschaft oder während einer Wartezeit. Es ist auch nicht erlaubt, dass eine Frau während der Wartezeit heiratet. Der zweite Baustein ist das Angebot, das von dem Vormund der Frau oder dessen Stellvertreter wie einem Bevollmächtigten oder Vormund ausgesprochen werden muss, um die Ehe formal zu beschließen, wie zum Beispiel: „Ich gebe meine Tochter zur Heirat.“ Der dritte Baustein ist die Zustimmung, die von dem Ehemann oder dessen Vertreter geäußert wird, wie zum Beispiel: „Ich nehme die Heiratsverpflichtung deiner Tochter an.“
Voraussetzungen für den Vormund
Der Vormund in der Eheschließung muss geistig gesund, volljährig, frei, mündig und fähig sein, den geeigneten Mann für die Frau zu erkennen. Zudem sollte er gerecht und nicht liederlich sein, und er muss Muslim sein; ein Ungläubiger hat kein Vormundschaftsrecht über eine Muslimin. Die Stellung des Vormunds folgte bei den islamischen Gelehrten einer Reihenfolge, wobei der nächstliegende Vormund nicht übersprungen werden darf – es sei denn, er verstirbt oder verliert eine der Anforderungen.