Die Etikette des Erlaubnisfragens im Islam

Die Etikette des Erlaubnisgesuchs im Islam

Allah hat viele Verhaltensregeln festgelegt, um die Rechte von Muslimen miteinander zu wahren. Zu diesen Regeln gehört auch die Etikette des Erlaubnisgesuchs. Allah, der Erhabene, sagt: (O die ihr glaubt, begebt euch nicht in Häuser, die nicht eure eigenen sind, bis ihr um Erlaubnis fragt und die Bewohner grüßt; das ist besser für euch, damit ihr euch erinnert). Hier sind einige wichtige Punkte, die ein Muslim beim Erlaubnisgesuch beachten sollte:

  • Stellen Sie sich seitlich zur Tür und blicken Sie nicht direkt hinein. Wenn die Bewohner die Tür öffnen, könnte ihnen unbeabsichtigt etwas von ihrer Privatsphäre oder Intimität offenbart werden, was sowohl für die Bewohner als auch für den Besucher peinlich sein könnte. Wenn der Besucher jedoch seitlich steht, wird dieses Missgeschick vermieden. Der Prophet Muhammad (Frieden sei mit ihm) sagte: (Das Erlaubnisgesuch ist nur für den Blick gedacht).
  • Beginnen Sie mit einem Gruß an den Hausherrn: Der Gruß ist ein Zeichen des Islams und eine Nachahmung des Propheten (Frieden sei mit ihm). Er ist der Beginn und das Ende jeder Begegnung. Daher sollte der Muslim beim Erlaubnisgesuch zuerst grüßen und erst dann das Gespräch fortsetzen.
  • Warten Sie auf die Erlaubnis des Hausherrn: Drängen Sie nicht darauf, einzutreten, bevor Sie die Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben. Das bloße Erlaubnisgesuch allein gibt noch nicht das Recht zum Eintritt; es muss eine positive Antwort folgen. Um sicherzugehen, dass die Erlaubnis erteilt wurde, sollte man mehrere Bestätigungen abwarten, bevor man eintritt.
  • Vermeiden Sie es zu sagen: „Ich bin es“: Wenn die Bewohner nach dem Besucher fragen, sollte man seinen Namen angeben. Der berühmte Gefährte Jabir ibn Abdullah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: (Ich kam zum Propheten (Frieden sei mit ihm) wegen einer Schuldenfrage meines Vaters. Ich klopfte an die Tür, und er fragte: Wer ist da? Ich sagte: Ich, und er antwortete: Ich, ich! Es schien ihm zu missfallen).
  • Klopfen Sie nicht mehr als dreimal an die Tür: Selbst wenn Sie Geräusche hören und sicher sind, dass sich jemand im Haus befindet, sollten Sie, wenn Ihnen Einlass gewährt wird, eintreten. Andernfalls kehren Sie zurück. Zwischen den Klopfrunden sollte eine kurze Pause liegen, die durch die örtlichen Gepflogenheiten bestimmt wird. Der Prophet Muhammad (Frieden sei mit ihm) sagte: (Das Erlaubnisgesuch erfolgt dreimal, und wenn dir die Erlaubnis erteilt wird, trete ein; andernfalls kehre zurück).
  • Kehren Sie zurück, wenn Sie darum gebeten werden: Wenn Ihnen gesagt wird, Sie sollen zurückkehren, sollten Sie dies mit einem guten Gewissen tun, auch wenn Sie einen Termin mit den Bewohnern hatten. Denn das Zuhause ist ein heiliger Raum, in dem private Dinge geschehen können, die möglicherweise kein Besuch erlauben. Allah, der Erhabene, sagt: (Wenn euch gesagt wird: Kehrt zurück, dann kehrt zurück; das ist rein für euch).

Die Regelung des Erlaubnisgesuchs

Das Erlaubnisgesuch ist verpflichtend, wie aus Allahs Aussage hervorgeht: (O die ihr glaubt, begebt euch nicht in Häuser, die nicht eure eigenen sind, bis ihr um Erlaubnis fragt und die Bewohner grüßt; das ist besser für euch, damit ihr euch erinnert). Allah hat also das Betreten von Häusern ohne Erlaubnis untersagt, was es erforderlich macht, vor dem Eintritt um Erlaubnis zu bitten.

Die Weisheit hinter der Praxis des Erlaubnisgesuchs

Allah hat viele ethische und gesetzliche Regeln vorgabend, die der Muslim einhalten muss, um ihn vor Missständen zu bewahren sowie seine Rechte zu schützen. Hier sind einige Weisheiten hinter dem Erlaubnisgesuch:

  • Es schützt den Besucher davor, in eine unerwünschte Situation zu geraten, indem es ihm ermöglicht, seinen Blick vor dem Unsichtbaren abzuwenden.
  • Es wahrt die Privatsphäre der Bewohner, sodass ein Besucher die Wohnung nur nach Erlaubnis des Eigentümers betreten kann.
  • Es schützt die Intimität und wahrt das, was nicht offengelegt werden sollte.
  • Es verhindert peinliche Situationen sowohl für den Besucher als auch für die Bewohner.

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