Das Menschenrecht auf Eigentum
Das Recht auf Eigentum ist eines der fundamentalsten Rechte, die ein Individuum besitzen sollte. Ohne dieses Recht empfindet der Mensch keine Sicherheit. Es könnte beispielsweise vorkommen, dass eine Person von der Arbeit zurückkehrt und feststellt, dass jemand anderes in ihrer Wohnung ist und diesen Raum für sich beansprucht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass jeder beliebige Mensch ohne Weiteres das Eigentum anderer an sich reißt. Verschiedene internationale Studien belegen, dass das Recht auf Landbesitz eine wesentliche Grundlage für Entwicklung, Fortschritt und Produktivitätssteigerung darstellt.
Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen zudem, dass die wirtschaftliche Ermächtigung von Frauen untrennbar mit dem Zugang zu Landrechten verbunden ist. In Tansania etwa verdienen Frauen mit sicheren Landrechten dreimal mehr, und die Gefährdung ihrer Kinder durch Ängste und Risiken ist deutlich reduziert.
Das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit
In den Vereinigten Staaten gilt die Meinungsfreiheit als eines der zentralen Rechte, die jeder Mensch haben sollte; das Wahlrecht folgt an zweiter Stelle. Deutschland hingegen hat in einer Umfrage der Organisation von 2016 gezeigt, dass das Recht auf Meinungsäußerung eine noch höhere Bedeutung hat, was auch in den Ergebnissen anderer europäischer Länder bestätigt wurde.
Das Recht auf ein faires Verfahren
In Großbritannien rangiert das Recht auf ein faires Verfahren an zweiter Stelle der Wichtigkeit. In Dänemark, Deutschland und den USA hingegen hat es Platz vier eingenommen, gemäß dem vorher genannten Umfrageergebnis.
Weitere Menschenrechte
Es gibt eine Reihe weiterer Menschenrechte, darunter:
- Das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung.
- Das Recht auf Bildung.
- Das Recht auf Arbeit.
- Das Recht auf Nahrung, Unterkunft und Gesundheit.
- Die Freiheit des Individuums sowie das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit.
- Das Recht auf soziale Sicherheit.
- Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.
- Das Recht auf Bildung von Vereinigungen.
- Das Recht auf Privatsphäre.
- Das Recht des Volkes auf Mitbestimmung in der Regierung.