Erbschaft und Erbrecht
Erbschaft kann linguistisch als das Verbleiben einer Person nach dem Tod einer anderen Person definiert werden, wobei der verbleibende Person das Vermögen und die Rechte des Verstorbenen zustehen. Nach der Rechtswissenschaft wird die Erbschaft als das bezeichnet, was vom Verstorbenen an Rechten und Vermögenswerten verbleibt, das den rechtmäßigen Erben nach dem Tod zusteht. Das Erbrecht ist definiert als eine Sammlung von theologischen und rechnerischen Regeln zur Bestimmung des Anteils der Erben am Vermögen des Verstorbenen.
Qur’anische Verse über Erbschaften
Allah sagt: (Für die Männer gibt es einen Anteil von dem, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, und für die Frauen gibt es einen Anteil von dem, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel: ein gesetzlich festgelegter Anteil.) Das Erbe steht sowohl den Eltern als auch den Kindern und den Verwandten zu und wird gemäß den Festlegungen Allahs aufgeteilt. Im Folgenden wird das Erbe jedes Einzelnen durch die Qur’anischen Verse erläutert:
Erbe der Eltern und Kinder
Allah sagt: (Allah verordnet euch für eure Kinder: Für den männlichen gibt es das Gleiche wie für zwei weibliche. Wenn es mehr als zwei Frauen gibt, dann erhalten sie zwei Drittel von dem, was hinterlassen wird. Wenn nur eine weibliche Person vorhanden ist, erhält sie die Hälfte. Die Eltern erhalten jeweils ein Sechstel von dem, was hinterlassen wird, wenn er Kinder hat. Wenn er keine Kinder hat und die Eltern ihn erben, erhält die Mutter ein Drittel. Wenn er Geschwister hat, erhält die Mutter ein Sechstel, nach einer testamentarischen Verfügung oder einer Schuldenlast. Eure Väter und eure Kinder, ihr wisst nicht, welche von ihnen euch näher Nutzen bringt. Es ist eine gesetzliche Anordnung von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend und weise.)
Erbe der Ehepartner
Allah sagt über das Erbe der Ehepartner: (Ihr erhaltet die Hälfte von dem, was eure Ehefrauen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, erhaltet ihr ein Viertel von dem, was sie hinterlassen, nach einer testamentarischen Verfügung oder einer Schuldenlast. Ihre Erben erhalten ein Viertel von dem, was ihr hinterlasst, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr Kinder habt, bekommen sie ein Achtel von dem, was ihr hinterlasst, nach einer testamentarischen Verfügung oder einer Schuldenlast.)
Erbe der Kallala
Am Ende von Sure Al-Nisa wird über das Erbe der Kallala gesprochen, das ist eine Person, die weder Eltern noch Kinder hat. Allah sagt: (Sie fragen dich nach dem Kallala. Sag: Allah gibt euch darüber Auskunft. Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hat, aber eine Schwester, erhält sie die Hälfte von dem, was er hinterlassen hat, und er erbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Wenn es zwei Schwestern sind, bekommen sie zwei Drittel von dem, was hinterlassen wurde. Wenn Geschwister, Männer und Frauen, vorhanden sind, erhalten die Männer das Gleiche wie das, was zwei Frauen erhalten. Allah lässt euch nicht irren, und Allah ist über alles wissend.) In Bezug auf das Erbe der Kallala sagt Allah: (Und wenn ein Mann oder eine Frau erbt, ohne Kinder zu haben, und einen Bruder oder eine Schwester hat, so erhält jeder von ihnen ein Sechstel. Wenn sie mehr sind, dann sind sie in einem Drittel Partner, nach einer testamentarischen Verfügung oder einer Schuldenlast, die nicht schädlich ist. Es ist ein Vermächtnis von Allah, und Allah ist Allwissend und geduldig.)
Erbe der Verwandten
Allah sagt: (Und wenn die Teilung anwesend ist, dann sollen die Verwandten, die Waisen und die Bedüftigen davon profitieren, und sagt ihnen ein nettes Wort.); Gott ermutigt in diesem edlen Vers, den Verwandten des Verstorbenen, die keinen Anspruch auf das Erbe haben, den Waisen und den Bedürftigen zu geben, wenn sie bei der Erbverteilung anwesend sind, um ihre Herzen zu erfreuen. In Bezug auf das Erbe der Verwandten sagt Allah: (Die Verwandten sind einander im Buch Allahs näher als die Gläubigen und die Emigranten.) Während der Migration erbte man unter den Muslimen, nachdem der Prophet (Friede sei mit ihm) sie miteinander verbunden hatte. Dieser Vers wurde durch die Verse in der Sure Al-Nisa abrogiert, wo erwähnt wurde, dass das Erbe durch Blutsverwandtschaft und für nahe Verwandte erfolgt, und der Islam stellte das Erbe durch Verbrüderung ein.)