Die Regelungen zur Verlobung im Islam und deren Legitimität
Die islamischen Gelehrten sind sich nicht einig über die Verlobung eines Mannes mit einer Frau. Es gibt Meinungen, die die Verlobung erlauben, und andere, die sie als empfohlen ansehen. Hierbei verweisen sie auf die Handlungen des Propheten Muhammad – Frieden und Segen seien auf ihm – als er um die Hand von Aisha und Hafsa, may Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, anhielt. Die Verlobung bedeutet, dass der Mann sein Interesse an einer bestimmten Frau bekundet. Sie ist jedoch kein direkter Ehevertrag, sondern vielmehr ein Versprechen des Mannes, in der Zukunft eine Heiratsverpflichtung mit dieser Frau einzugehen. Folglich birgt die Verlobung nicht die Rechte und Freiheiten, die aus dem Hochzeitsvertrag hervorgehen. Allerdings ergeben sich aus der Verlobung bestimmte Regeln, darunter: die Erlaubnis, die Verlobte zu betrachten, während sie weiterhin eine Unbekannte für ihn bleibt, und dass der Mann nicht eine bereits verlobte Frau ansprechen sollte, es sei denn, ihre erste Verlobung wurde aufgelöst. Der Prophet hat tatsächlich davor gewarnt, dass ein Mann um die Hand einer Frau anhalten soll, die bereits von einem anderen Mann umworben wird. Eine weitere Regel hinsichtlich der Verlobung ist, dass ein Rücktritt von der Verlobung nur aus rechtmäßigem Grund zulässig ist, etwa aufgrund eines schlechten Charakters eines der Partner oder bei Mängeln im Glauben.
Die Etikette der Verlobung
Die Gelehrten der Umma haben bestimmte Etikette und Grenzen für den Austausch zwischen den Verlobten festgelegt, darunter:
- Keine alleinige Begegnung der beiden Parteien.
- Beide, der Verlobte und die Verlobte, sollten auf ihren Blick achten.
- Verzicht auf Händedruck.
- Die Frau sollte nicht sanft oder nachgiebig sprechen.
- Gespräche sollten auf das Notwendige beschränkt sein, um nicht unnötige Misstrauen und Zweifel zu schüren.
- Die Verlobte muss beim Treffen mit ihrem Verlobten einen vollständigen islamischen Schleier tragen und sie sollten sich nicht gemeinsam außerhalb bewegen, da sie rechtlich gesehen noch Fremde sind.
Die Regelung einer verlängerten Verlobungsdauer aufgrund finanzieller Umstände
Es ist für den Verlobten unbedenklich, die Verlobungsdauer zu verlängern, wenn die finanziellen Umstände der Grund sind. Er sollte jedoch um Erlaubnis bei der Familie seiner Verlobten bitten und sein Anliegen darlegen, um finanzielle Mittel für die Eheschließung zu sammeln. Grundsätzlich sollte der Ehemann nicht mit finanziellen Belastungen überfordert werden, wenn es um die Eheschließung geht; es ist eine sunnitische Praxis, bei der Festlegung der Brautpreise und der Hochzeitskosten Erleichterungen zu suchen.