Zusammenfassung der Zustimmungen zur Umrah für Frauen
Es ist empfehlenswert, dass eine Frau, die eine Umrah durchführen möchte, sich vor dem Ihrām (Zustand der Entsagung) reinigt. Sie kann legale und deckende Kleidung tragen, die sie möchte. Nach der Erlaubnis (Ihrām) und der Absichtserklärung (Talbiyah) setzt sie ihre Reise nach Mekka fort. Dort angekommen, wird sie sieben Umrundungen des heiligen Hauses (Tawaf) durchführen, zwei Gebetsrakʿat hinter dem Maqām Ibrahim beten und schließlich zwischen Safa und Marwah siebenmal laufen (Saʿy), bevor sie sich durch das Kürzen ihrer Haare von der Umrah befreit.
Vorschriften für Frauen bezüglich Hajj und Umrah
Die Rolle des Mahram (männlicher Begleiter) für Frauen während Hajj und Umrah
Es ist obligatorisch, dass eine Frau während ihrer Reisen einen Mahram (einen nahen männlichen Verwandten) bei sich hat, da die Durchführung von Umrah oder Hajj als Reise gilt. Dies wird durch den Hadith des Propheten Mohammed -صلى الله عليه وسلم- gestützt, der sagte: „Es ist nicht erlaubt für eine Frau, die an Allah und den letzten Tag glaubt, eine Reise von einem Tag und einer Nacht zu unternehmen, außer mit einem Mahram.“
In einem weiteren Hadith sagte der Prophet -صلى الله عليه وسلم-: „Ein Mann soll nicht allein mit einer Frau sein, außer wenn ein Mahram bei ihr ist, und eine Frau darf nicht reisen, außer mit einem Mahram.“ In diesem Kontext kam ein Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau hat sich auf eine Pilgerfahrt begeben, und ich habe mich für einen Feldzug eingeschrieben.“ Der Prophet antwortete: „Geh und begleite deine Frau zur Pilgerfahrt.“ Daher ist es für Frauen verpflichtend, dass sie einen Mahram haben, um Umrah oder Hajj durchzuführen. Ist kein Mahram verfügbar, ist ihnen die Pilgerfahrt nicht auferlegt. Wenn eine Frau jedoch ohne Mahram eine Umrah oder Hajj vollzieht, ist die Handlung gültig, aber sie trägt eine Sünde.
Die Reise einer Frau zur Umrah oder Hajj in Begleitung von Frauen
Die Gelehrten sind sich nicht einig, ob eine Frau in Begleitung von einer Gruppe sicherer Frauen reisen darf, als ob dies den Mahram ersetzt. Die Meinungen sind wie folgt:
- Die Hanafiten und Hanbaliten
Die Hanafiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass dies nicht erlaubt ist und dass ein Mahram in allen Fällen notwendig ist. Sie stützen sich auf die allgemeinen Hadithe, die Frauen von Reisen ohne Mahram abhalten, wie in dem bereits erwähnten Hadith des Propheten -صلى الله عليه وسلم-.
- Die Schafiʿiten und Malikitten: Die Malikitten und Schafiʿiten sehen die Erlaubnis für Frauen, zu Pflicht-Hajj oder -Umrah in Begleitung einer Gruppe von Frauen ohne Mahram zu reisen, unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind:
- Der Hadith von ‚Adi ibn Hatim -رضي الله عنه-, in dem der Prophet sagte: „Wenn du lange leben solltest, wirst du sehen, dass eine Frau von Al-Hirah bis zum einen Kaba reist, ohne Angst vor irgendetwas, außer vor Allah.“
- Die Praxis vieler Gefährten und Nachfolger -رضي الله عنهم جميعًا-.
- Das allgemeine Wort Allahs -سبحانه-: „Und für Allah ist es eine Pflicht für die Menschen, die Möglichkeit haben, eine Pilgerfahrt zum Haus zu machen.“ Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit die Frau in Begleitung von Frauen zur Hajj oder Umrah reisen darf, nämlich: Sicherheit während der Reise.
- Sicherheit vor Versuchungen.
- Die Begleitgruppe muss vertrauenswürdig und sicher sein.
- Die Einhaltung des islamischen Kleidungsstils für Frauen und das Halten an den allgemeinen moralischen Normen.
- Die Frau sollte sich in der Umgebung anderer Frauen aufhalten, die für ihren Charakter und Glauben bekannt sind.
Die Vorschriften bezüglich des Tragens von Niqab und Handschuhen für Frauen
Zu den Verbotsbestimmungen für die im Ihrām befindliche Frau gehört das Tragen von Niqab und Handschuhen. Der Prophet -صلى الله عليه وسلم- sagte: „Die Frau im Ihrām soll keinen Niqab tragen und keine Handschuhe anziehen.“ Es ist jedoch erlaubt, das Gesicht mit etwas zu bedecken, das nicht als Niqab angesehen wird, indem sie einen Teil ihres Kleides darüber fallen lässt, wenn es notwendig ist, z. B. wenn sie an Männern vorbeigeht. Dies wird von den Fiqh-Gelehrten und den vier Rechtsschulen akzeptiert.
Über Asma bint Abi Bakr -رضي الله عنها- wurde berichtet: „Wir bedeckten unsere Gesichter vor Männern und kämmen unsere Haare, während wir im Ihrām waren.“ Wenn eine Frau jedoch im Ihrām einen Niqab oder Handschuhe trägt, hat sie eines der Verbote des Ihrām begangen und muss eine Sühne leisten: Sie hat die Wahl zwischen dem Schlachten eines Schafes, dem Fasten von drei Tagen oder dem Speisen von sechs Armen. Wenn sie dies aus Unkenntnis oder Vergessen tut, ist ihr nichts anzurechnen.
Die Verwendung von Parfüm, Henna und das Lösen der Haarflechten für die im Ihrām befindliche Frau
Die Verwendung von Parfüm ist einer der Verbote des Ihrām; dies gilt für Frauen und Männer. Der Prophet -صلى الله عليه وسلم- sagte: „Tragt keine Kleider, die mit Safran oder irgendetwas, das dieses Aroma hat, in Berührung kamen.“ Dennoch wird die Verwendung von leichtem Parfüm durch einen Mann vor dem Ihrām empfohlen, während Frauen dies vor dem Ihrām dürfen, solange es nicht stark riecht.
Das Färben von Haaren mit Henna ist erlaubt, sowohl vor als auch nach dem Ihrām, und zählt nicht zu den Verboten. Es wird jedoch empfohlen, dies nicht während des Ihrām durchzuführen, da es eine Art von Schmuck und Luxus darstellt, der im Widerspruch zu der erforderlichen Bescheidenheit des Ihrām steht. Wenn eine Frau ihre Hände oder Füße mit Henna färbt, sollte sie sie vor Männern mit ihrem Kleid verbergen, da dies als eine Form von Schmuck gilt. Das Lösen der Haarflechten ist für Frauen im Ihrām sowohl für das Waschen als auch aus anderen Gründen erlaubt, solange sie dabei keine Haare absichtlich schneiden.
Kleiderordnung für Frauen während Umrah und Hajj
Die Bekleidung für Frauen unterscheidet sich von der der Männer beim Ihrām; für sie besteht keine spezifische Anforderung für die Ihrām-Kleidung. Sie kann genähte Kleidung tragen und darf das tragen, was sie möchte, solange sie sich an die islamischen Kleidervorschriften hält und sich von Schmuck sowie auffälligen Kleidern fernhält. Ihre Kleidung muss nicht einer bestimmten Farbe entsprechen, sie kann jede Farbe wählen, solange sie sich an die Richtlinien des islamischen Dresscodes hält.
Befreiung und das Kürzen für Frauen
Die einzige Befreiungsform für Frauen besteht darin, sich die Haare zu kürzen. Sie sollte vom gesamten Haar die Menge eines Fingernagels abschneiden, dies sollte gleichmäßig vom ganzen Haar geschehen, indem sie das ganze Haar zusammenfasst und dann den entsprechenden Teil abschneidet, wobei mit „einem Fingernagel“ die Spitze eines Fingers gemeint ist.
Vorschriften für Menstruierende während Umrah und Hajj
Die Rolle des Ihrām und des Tawaf für Menstruierende während Umrah und Hajj
Eine menstruierende Frau darf den Ihrām für Hajj oder Umrah anlegen. Sie kann alles durchführen, was die Pilger tun, mit Ausnahme des Tawaf um das Haus, bis sie rein ist und sich gewaschen hat. Nachdem sie den Ihrām angelegt hat, muss sie warten, bis sie rein ist, bevor sie mit den Umrah-Handlungen, einschließlich Tawaf und Saʿy, beginnt, da für den Tawaf die rituelle Reinheit erforderlich ist.
Basierend auf dem Hadith von ʿAisha -رضي الله عنها-, die während des Hajj ihre Menstruation bekam, sagte der Prophet -صلى الله عليه وسلم-: „Tu alles, was die Pilger tun, außer dass du nicht um das Haus herumtawafieren darfst, bis du rein bist.“ Wenn eine Frau während der Umrah ihre Menstruation bekommt und sich in einer Gruppe befindet, die sie nicht warten lassen kann, hat sie zwei Optionen:
- Falls sie während des Ihrām gesagt hat: „Falls mich etwas aufhält, so bin ich dort, wo ich aufgehalten wurde“, und dann ihre Menstruation bekam, darf sie sich befreien und zurückreisen, ohne dass etwas auf sie kommt.
- Wenn sie dies nicht erwähnt hat, gilt sie als „eingeschränkt“, gemäß Allahs Aussage: „Wenn ihr eingeschränkt seid, kocht, was praktikabel ist.“ Sie darf nicht vor ihrer Rückkehr in ihre Heimatstadt eine Reise antreten. Wenn sie zurückkehrt, bleibt sie im Ihrām und muss nach Mekka zurückkehren, um ihre Umrah zu vollenden und sich dann zu befreien.
Wenn sie während dieser Zeit Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann hatte, hat sie damit ihre Umrah ungültig gemacht; sie muss zurückkehren, um die Umrah abzuschließen, auch wenn sie ungültig ist, und ein Opfer bringen, das an die Bedürftigen verteilt wird, sowie die Ungültige Umrah mit einer neuen Umrah ersetzen.
Es ist erwähnenswert, dass die Vorschriften für eine Frau im Wochenbett den Vorschriften für eine Menstruierende ähnlich sind, während die Frau, die an anhaltendem Ausfluss leidet, den Status einer reinen Frau hat und den Tawaf und die Handlungen von Hajj und Umrah durchführen kann, wobei sie jedoch darauf achten muss, dass kein Blut in der Moschee verschüttet wird.
Die Rolle des Saʿy für Menstruierende während Umrah und Hajj
Für das Saʿy wird zwar die rituelle Reinheit empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Daher kann eine menstruierende Frau zwischen Safa und Marwah schreiten. Allerdings wird gefordert, dass das Saʿy nach dem Tawaf erfolgt, und da die rituelle Reinheit für den Tawaf erforderlich ist, darf eine Frau, die während des Tawaf menstruierte, zwischen Safa und Marwah gehen, auch wenn sie in dieser Situation zuvor das Tawaf vollzogen hat. Falls die Menstruation jedoch vor dem Tawaf eintritt, kann sie das Saʿy nicht beenden, bis sie rein ist. Sie muss auf das Ende ihrer Menstruation warten, dann den Tawaf und das Saʿy ausführen.
Weitere Vorschriften im Zusammenhang mit Frauen während Umrah und Hajj
Es ist empfehlenswert, dass eine menstruierende Frau im Ihrām häufig um Vergebung bittet, Allah gedenkt und die Zeiten nutzt, in denen Gebete erfüllt werden, da die Menstruation dies nicht hindert. Eine Frau darf auch einige Medikamente einnehmen, die ihre Menstruation hinauszögern, falls sie befürchtet, dass sie kommt und sie nicht in der Lage ist, in Mekka zu bleiben, bis sie rein ist, vorausgesetzt, dass dies ihr nicht schadet und mit der Zustimmung ihres Ehemanns geschieht.