Erbrechtliche Verse

Verse über die Erbteilung

Im Folgenden werden wir die Verse zur Erbteilung aufführen:

  • (Für die Männer gibt es einen Anteil von dem, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, und für die Frauen gibt es einen Anteil von dem, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel; dies ist ein festgesetzter Anteil.)

Dieser Vers wurde nach dem Tod eines edlen Gefährten offenbart, der eine Frau und zwei Töchter hatte. Einige seiner männlichen Verwandten nahmen alle sein Vermögen und ließen seine Töchter und seine Frau ohne Erbe zurück, da Frauen in der Zeit der Unwissenheit (Jahiliyyah) nicht erbberechtigt waren. Sie klagten darüber beim Propheten Muhammad (fried sei mit ihm), woraufhin der heilige Quran offenbarte, dass jeder sein Recht und seinen Anteil hat.

  • (Und wenn die Teilung erfolgt, dann lasst die nächsten Verwandten, die Waisen und die Bedürftigen davon etwas erhalten, und gebt ihnen freundliche Worte.)

Dieser edle Vers ermutigt dazu, den Verwandten und Armen einen Anteil des Erbes zu geben, auch wenn sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, um ihre Herzen zu beruhigen und ihre Seelen zu erfreuen. Dies sollte mit freundlichen und guten Worten geschehen.

  • (Wahrlich, diejenigen, die glauben, auswandern und mit ihrem Vermögen und ihrem Leben für Allah kämpfen und diejenigen, die sie aufgenommen und unterstützt haben, diese sind einander Freunde. Und diejenigen, die glauben, aber nicht ausgewandert sind, die haben in Bezug auf euch kein Recht, bis sie ausgewandert sind. Wenn sie euch um Hilfe im Glauben bitten, dann sollt ihr ihnen helfen, es sei denn, es handelt sich um ein Volk, mit dem ihr einen Vertrag habt, und Allah sieht, was ihr tut.)

Diese edlen Verse zeigen, dass das Erbe zwischen den Auswanderern (Muhajirun) und nicht zwischen den Verwandten zu Beginn der Auswanderung verteilt wurde. Der auswandern Muslim erbt von einem anderen Auswanderer, während Muslime, die nicht ausgewandert sind, kein Recht auf das Erbe haben und umgekehrt. Diese Regelung blieb bis zur Eroberung von Mekka in Kraft, nach der die Verwandten durch ihre nahen familiären Beziehungen erben konnten, nicht mehr ausschließlich durch die Beziehung der Auswanderung.

  • (Der Prophet ist den Gläubigen näher als sie selbst, und ihre Frauen sind ihre Mütter. Und die nächsten Verwandten sind einander näher in der Schrift Allahs als die Gläubigen und die Auswanderer, es sei denn, ihr wollt denjenigen etwas Gutes tun, dies ist im Buch festgelegt.)

Dieser Vers bekräftigt das Erbrecht durch Verwandtschaft und hebt das frühere Erbrecht durch Bündnisse und Freundschaften auf, das in der Zeit der Unwissenheit und vor der Eroberung von Mekka bestand.

Verse über das Erbe von Kindern und Eltern

Hier werden die Verse über das Erbe von Kindern und Eltern erwähnt:

  • (Allah legt euch nahe, über eure Kinder. Der Anteil des Mannes entspricht dem von zwei Frauen. Wenn es mehr als zwei Frauen gibt, so gehören ihnen zwei Drittel von dem, was der Erblasser hinterlässt; und wenn es eine Frau gibt, so hat sie die Hälfte. Für die Eltern, jeder von ihnen ist ein Sechstel, wenn der Erblasser Kinder hat. Falls er keine Kinder hat, und seine Eltern erben ihn, hat die Mutter ein Drittel; und wenn er Geschwister hat, die Mutter hat ein Sechstel, nach dem Vermächtnis oder einer Schuld. Eure Väter und eure Kinder könnt ihr nicht wissen, wer euch nützlicher ist; das ist eine gesetzliche Pflicht von Allah. Wahrlich, Allah ist allwissend und weise.)

Dieser edle Vers erläutert die Verteilung des Erbes in mehreren Situationen, einschließlich der Anwesenheit von männlichen und weiblichen Erben oder wenn die Erben nur aus Töchtern bestehen. Es wird auch klar dargelegt, was der Anteil von Vater und Mutter am Erbe der Kinder ist, und es wird auf die Wichtigkeit der gerechten Verteilung hingewiesen.

  • (Und jedem haben wir Erben von dem gemacht, was die Eltern und die nahen Verwandten hinterlassen. Und denen, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt, gebt ihnen ihren Anteil. Wahrlich, Allah ist über alles Zeuge.)

Dieser Vers macht deutlich, dass jeder Muslim, der stirbt und ein Erbe hinterlässt, Erben hat, die dieses Erbe erhalten. Ferner wird dazu aufgerufen, denjenigen, mit denen ein Vertrag abgeschlossen wurde, ihren Anteil am Erbe zu gewähren. Es gibt verschiedene Meinungen darüber, wer die mit einem Schwur verbundenen Personen sind; einige sagten, es seien die Vertrauenspersonen, die jemand durch einen Schwur an sich bindet, während andere meinten, es handelt sich um diejenigen, die ihm angehören, oder um die Gefährten der Auswanderer und der Ansar. Dieser Vers wurde durch den vorher zitierten Vers aus der Sure Al-Anfal abrogiert.

  • (Wenn ein Mann oder eine Frau ohne direkte Erben stirbt und einen Bruder oder eine Schwester hat, dann hat jeder von ihnen ein Sechstel. Wenn sie mehr sind, dann sind sie Mitbesitzer im Drittel, nach dem Vermächtnis oder einer Schuld, die nicht schädlich ist. Das ist eine gesetzliche Pflicht von Allah; und Allah ist allwissend und geduldig.)
  • (Sie fragen dich nach dem Erbrecht, sag: Allah wird euch im Falle der Erbschaft für denjenigen, der stirbt und keine Kinder hat, und dessen Schwester die Hälfte dessen, was er hinterlässt. Und wenn er zwei Schwestern hat, dann haben sie zwei Drittel dessen, was der Erblasser hinterlässt. Und wenn es Brüder und Schwestern gibt, dann erhalten die Männer den Anteil von zwei Frauen. Allah erklärt euch, damit ihr nicht irrt; und Allah ist über alles wissend.)

Die Kalala ist jemand, der stirbt, ohne Kinder oder Eltern zu haben, die ihn erben. Diese Verse erläutern klar, wie das Erbe in solch einem Fall verteilt wird.

Verse über das Erbe von Ehepartnern

Allah, der Erhabene, sagt: (Und euch steht die Hälfte dessen zu, was eure Ehepartner hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, dann habt ihr ein Viertel dessen, was sie hinterlassen, nach dem Vermächtnis, das sie anordnen, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst, wenn ihr keine Kinder habt; wenn ihr aber Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst, nach dem Vermächtnis, das ihr anordnet, oder einer Schuld.)

Verse, die vor dem Verzehr des Vermögens der Waisen warnen

Allah, der Erhabene, sagt: (Und lasst diejenigen, die Angst haben, dass sie eine schwache Nachkommenschaft hinterlassen, auf sich selbst achten, und lasst sie Allah fürchten und mit einer passenden Sprache sprechen. Wahrlich, diejenigen, die das Vermögen der Waisen unrechtmäßig verzehren, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer und sie werden eine flammende Strafe erleben.)

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