Die Regelungen zum Wischgebet über den Schuhen

Das Abwischen über die Schuhe

Der Schuh: Ein aus Leder gefertigter Absatz, der die Fersen bedeckt, die markanten Knochen im Fuß. Die Gelehrten sind sich einig, dass das Abwischen über die Schuhe sowohl aus Notwendigkeit als auch ohne Notwendigkeit legitim ist, sei es auf Reisen oder im Alltag. Dies gilt für Frauen, die viel Zeit zu Hause verbringen, sowie für kranke Personen, die sich nicht fortbewegen können. Auch über Socken darf abgewischt werden, unabhängig davon, ob sie aus Wolle, Leinen, Baumwolle oder ähnlichem Material bestehen. Die Gültigkeitsdauer für das Abwischen über die Schuhe beträgt einen Tag und eine Nacht für den Ansässigen, und drei Tage und Nächte für Reisende, beginnend mit der ersten Abwischung nach dem Abschluss der Wudu (rituelle Waschung).

Vorgehensweise beim Abwischen über die Schuhe

Das Abwischen über die Schuhe oder Socken erfolgt, indem die Hände des sich waschenden über die Zehen der Füße geführt werden, bevor sie dann an das Schienbein weiterführt. Dabei wischt der Betroffene mit der rechten Hand über den rechten Schuh und mit der linken Hand über den linken Schuh gleichzeitig. Das Abwischen sollte an der Oberseite des Schuhs erfolgen, was der überlieferten Praxis entspricht. Es ist nicht zulässig, beide Hände abwechselnd nur über einen einzelnen Fuß zu führen. Ein Abwischen ist in jeder Form gültig.

Bedingungen für das Abwischen über die Schuhe

Für das Abwischen über die Schuhe gibt es vier Bedingungen:

  • Die Schuhe müssen in einem rituellen Reinheitszustand getragen werden.
  • Die Schuhe oder Socken müssen rein sein, da ein Abwischen nicht erlaubt ist, wenn sie unrein sind.
  • Das Abwischen ist nur im Falle eines kleinen rituellen Unreinheit (Hadath) erlaubt, nicht jedoch bei der großen Unreinheit, die eine vollständige Waschung (Ghusl) erfordert.
  • Das Abwischen muss innerhalb des im religiösen Rahmen festgelegten Zeitrahmens erfolgen, wobei die Dauer für Ansässige einen Tag und eine Nacht und für Reisende drei Tage und Nächte beträgt.

Abwischen über die Schuhe

Das Abwischen über die Schuhe ist gestattet, solange sie die Füße und Fersen bedecken, da sie als Schuhe angesehen werden. Es ist jedoch nicht zulässig, dies zu tun, wenn sie den Bereich, der angezogen werden muss, nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten nicht vollständig abdecken. Das Recht auf das Abwischen erlischt, wenn die Schuhe bei ritueller Reinheit ausgezogen werden. Das Ausziehen der Schuhe, während man sich in einem Zustand der rituellen Reinheit befindet, unterbricht das Wudu nicht. Wenn jemand kurz geschnittene Schuhe trägt, die die Fersen nicht bedecken, kann er nur über die Socken abwischen, aber nicht nur über die Schuhe. Es ist jedoch möglich, sowohl über die Socken als auch über die Schuhe gleichzeitig zu wischen.

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