Vorschriften zur Zakat auf Handelswaren

Regelungen zur Zakat von Handelswaren

Die Zakat auf Handelswaren ist für die Mehrheit der islamischen Juristen verpflichtend. Sie haben mehrere Bedingungen aufgestellt, die für die Pflicht zur Zahlung der Zakat auf Handelswaren erforderlich sind:

  • Erreichen des Nisabs

Das bedeutet, dass das Kapital, welches für den Handel bereitgestellt wird, einen Nisab aus Gold oder Silber erreichen muss. Wenn das Vermögen einer Person unter dem Nisab liegt, ist keine Zakat zu entrichten. Die Waren werden zusammengefasst, auch wenn sie unterschiedlichen Arten angehören. Die Meinung der Juristen variiert darüber, welcher der beiden Währungen zur Bewertung der Handelswaren herangezogen werden sollte.

Die Hanbalis und eine Überlieferung bei den Hanafiten besagen, dass die Bewertung zugunsten der Bedürftigen erfolgen sollte. Wenn die Werte mit einer der Währungen den Nisab erreichen, aber mit der anderen nicht, wird die Zakat auf der Grundlage der Währung, die den Nisab erreicht hat, entrichtet. Der Eigentümer hat die Wahl, ob er die Zakat mit der einen oder der anderen Währung zahlt. Der schafiitische Standpunkt empfiehlt, die Waren zum Preis der beiden Währungen zu bewerten, aber die sicherste Methode wäre es, der ersten Ansicht zu folgen und sie zum Vorteil der Bedürftigen zu bewerten. Zudem gilt, dass die Zakat erst fällig wird, wenn der Warenwert den Nisab erreicht hat.

  • Absicht des Handels

Beim Beginn des Verkaufs und der Übertragung des Eigentums ist die Absicht, mit den Waren zu handeln, erforderlich, da die Waren ursprünglich für den Gebrauch geschaffen wurden und nur mit der entsprechenden Absicht zum Handelsgut werden.

  • Ablauf eines Jahr

Mit dem Ablauf eines Jahres ist der Eigentümer verpflichtet, den Wert seiner Handelswaren zu bewerten und die Zakat zu zahlen.

  • Vollständiges Eigentum an den Handelswaren

Der Inhaber muss die Waren durch sein eigenes Handeln, wie Verkauf, Annahme von Schenkungen, Erbschaft oder durch rechtmäßige Erwerbsmethoden besitzen. Wenn er die Waren durch Erbschaft, Schenkung oder ähnliche Mittel erlangt hat und die Absicht zum Handel hat, gelten diese als Handelswaren, für die Zakat zu zahlen ist. Wenn er jedoch nicht die Absicht hat, diese zu handeln, aber sie dennoch aus einem Grund besitzt, der die Zakat rechtfertigt (z.B. wenn der Nisab erreicht wurde und bereits ein Jahr vergangen ist), ist die Zakat ebenfalls fällig.

Definition von Handelswaren

Handelswaren beziehen sich auf alles, das zum Verkauf oder Kauf für Handelszwecke vorbereitet ist, unabhängig von Art oder Kategorie, und beinhalten alle Arten von Vermögenswerten außer Gold und Silber. Handel bedeutet den Kauf und Verkauf mit dem Ziel, Profit zu erzielen, und bezieht sich auf alle Vermögenswerte, mit Ausnahme der beiden Währungen. Alles, das für den Handel bestimmt ist, unabhängig von der Art, unterliegt der Zakat wie z.B. Kamele und Kühe.

Im Qur’an heißt es: ﴿O die ihr glaubt, spendet von den guten Dingen, die ihr erarbeitet habt, und von dem, was wir euch aus der Erde hervorgebracht haben. Und strebt nicht danach, von dem zu geben, was schlecht ist, um es zu spenden, während ihr selbst ihn nicht annehmen würdet, es sei denn, ihr schließt die Augen davor. Und wisst, dass Allah reich und lobenswert ist﴾.

Umstände, die den Lauf des Jahres unterbrechen

Der Lauf des Jahres für Handelswaren kann aus verschiedenen Gründen unterbrochen werden, wie folgt:

  • Wenn der Nisab während des Jahres vor seiner Vollendung gesenkt wird, beispielsweise wenn eine Person vierzig Schafe besitzt und eines vor Abschluss des Jahres verloren geht, da in diesem Fall die Zakat entfällt; denn das Erreichen des Nisab ist erforderlich für die Zahlung der Zakat über das gesamte Jahr.
  • Wenn der Nisab während des Jahres gegen eine Ware anderer Art verkauft wird, ohne dass eine Flucht vor der Zakat beabsichtigt ist, was zu einem Abbruch des Jahres führen kann, es sei denn, es handelt sich um Handelswaren.
  • Wenn der Nisab während des Jahres gegen eine Ware anderer Art getauscht wird, ebenfalls ohne Flucht vor der Zakat, was den Lauf des Jahres unterbricht. Zum Beispiel, wenn jemand vierzig Schafe gegen Kühe tauscht, beginnt ein neues Jahr für die Kühe. Wird jedoch innerhalb der gleichen Gattung getauscht, bleibt der Jahrlauf bestehen, wie zum Beispiel der Tausch von vierzig Schafen gegen vierzig Schafe. Sollte dies jedoch aus der Absicht geschehen, der Zakat zu entkommen, bleibt der Jahrlauf unverändert.

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