Urteile über die Scheidung
Die fünf islamischen Vorschriften gelten für die Scheidung, abhängig von der Situation der Ehepartner. Im Folgenden werden diese näher erläutert:
- Die Scheidung ist für denjenigen, der einen Eid abgelegt hat, um sich vom Geschlechtsverkehr mit seiner Frau zurückzuziehen, obligatorisch. Er erhält eine Wartezeit von vier Monaten; entweder kehrt er zu seiner Frau zurück, oder eine Scheidung wird notwendig. Außerdem kann die Scheidung in Fällen von ernsthaften Konflikten als verpflichtend angesehen werden, wenn dies von den Schlichtern empfohlen wird.
- Die Scheidung gilt als empfohlen, wenn das eheliche Leben zwischen den Partnern nicht mehr funktionsfähig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Frau Pflichtverletzungen gegenüber Gott begangen hat, wie das Vernachlässigen von Gebeten, und die Mahnungen des Mannes keinen Erfolg zeigen. Ebenso wird eine Scheidung empfohlen, wenn es zu häufigen Konflikten kommt und eine harmonische Partnerschaft nicht mehr möglich ist. Wenn die Frau eine Trennung verlangt, sollte der Mann in Betracht ziehen, sie zu scheiden, um weiteren Schaden abzuwenden.
- Eine Scheidung ist erlaubt, wenn sie benötigt wird, wie beispielsweise bei einer Frau mit unangemessenem Verhalten.
- Die Scheidung ist unerwünscht, wenn kein Bedarf besteht, da sie sowohl dem Mann als auch der Frau schadet und die Vorteile einer Ehe untergräbt.
- Eine Scheidung wird als verboten betrachtet, wenn sie nicht in der vorgeschriebenen Form erfolgt.
Arten der Scheidung
Im Hinblick auf die Möglichkeit der Rücknahme kann die Scheidung in zwei Kategorien eingeteilt werden:
- Die rücknehmbare Scheidung: Hierbei hat der Mann die Möglichkeit, seine Frau während ihrer Wartezeit (Idda) ohne neuen Brautpreis oder neuen Vertrag zurückzunehmen, unabhängig von der Zustimmung der Frau. Diese Art der Scheidung erhält die Bindung zwischen dem Mann und seiner Frau aufrecht; im Todesfall erbt das verbleibende Ehepaar voneinander, und die Frau kann sich während dieser Zeit für ihren Mann hübsch machen. Ein Heiratsangebot während dieser Phase ist jedoch nicht zulässig.
- Die unwiderrufliche Scheidung: Diese wird in zwei Arten unterteilt; die unwiderrufliche Scheidung kleiner Bavr, und die unwiderrufliche Scheidung großer Bavr. Bei der kleinen Bavr kann der Mann seine Frau nur mit einem neuen Brautpreis und einen neuen Vertrag zurücknehmen. Die große Bavr hingegen lässt keine Rückkehr mehr zu, weder während noch nach der Wartezeit, es sei denn, die Frau heiratet einen anderen Mann mit einem gültigen Vertrag und hat mit ihm geschäftlichen Verkehr. Nach einer möglichen Trennung durch Tod oder Scheidung kann der erste Ehemann sie dann unter den gleichen Bedingungen zurücknehmen.
Scheidungsformen, die gegen das Recht sind
Scheidungen, die gegen das islamische Recht verstoßen, werden als innovative Scheidungen bezeichnet und unterteilen sich in zwei Kategorien:
- Die zeitlich bedingte innovative Scheidung: Dies betrifft die Scheidung einer Frau während ihrer Menstruation oder Wochenbettzeit, oder wenn sie während eines Reineheitszeitraums geschieden wird, in dem der Mann mit ihr geschlafen hat, ohne sicher zu wissen, ob sie schwanger ist. Diese Scheidung ist gemäß dem Recht verboten, aber sie bleibt wirksam, und die handelnde Person ist in der Verantwortung für ihre Handlungen.
- Die zahlenmäßige innovative Scheidung: Dies geschieht, wenn der Mann seine Frau dreimal mit einem einzigen Ausspruch scheidet, zum Beispiel indem er sagt: „Du bist dreimal geschieden“, oder wenn er das Wort „Scheidung“ dreimal wiederholt. Auch diese Form ist verboten, wird jedoch nur als einmalige Scheidung anerkannt, und der Verursacher trägt die Schuld.