Rechtsvorschriften zur Vormundschaft im Islam
Die Vormundschaft stellt einen zulässigen Vertrag im Islam dar, der mit verschiedenen rechtlichen Bestimmungen verbunden ist. Zu diesen Bestimmungen gehört, dass der Vormund verpflichtet ist, die notwendigen Schulden aus dem Vermögen des Mündels zu begleichen, sei es in Form von Zakat, Geldstrafen oder Schulden aus Tötung. Es ist dem Vormund jedoch nicht gestattet, Kinder zu verheiraten; bei Sklaven und Dienern ist dies jedoch zulässig. Der Vormund darf nicht auf beiden Seiten des Vertrages agieren.
Darüber hinaus ist es dem Vormund untersagt, sein eigenes Vermögen zu veräußern. Dem Vater hingegen ist dies aufgrund seines väterlichen Rechts erlaubt. Ein Vormund kann sich jederzeit aus seiner Rolle zurückziehen, sei es mit oder ohne besonderen Grund. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Person, die ihn als Vormund eingesetzt hat, verstorben ist. Sollte der Verstorbene lediglich einen Sklaven besitzen und verfügt haben, dass ein Drittel seines Vermögens vermacht wird, darf der Vormund nur das Drittel des Sklaven verkaufen, d. h. der Sklave wird verkauft, und das Drittel des Erlöses steht dem Vormund zu.
Der Vormund hat auch das Recht, für die Mündel Zeugenaussagen zu leisten, jedoch darf er nicht mehr als das tun, wovon er selbst nicht profitieren könnte, sei es in Bezug auf Autorität, Handlungsspielraum oder Vertretungsbefugnis. Sollte er als Vormund Zeugenaussagen über größere Beträge leisten, wäre dies unzulässig, da dies zu einer Erhöhung seiner eigenen Verfügungsgewalt über das Vermögen führen würde. Die Ausgaben für das Mündel sollen angemessen und ohne übermäßige Prunksucht erfolgen, wobei auch Geiz und Mangel an Fürsorge zu vermeiden sind. sollte das Mündel den Vormund wegen des Geldbetrags, den er für seine Bedürfnisse anlegt, in Frage stellen, hat der Vormund das stärkere Wort, da er als Treuhänder gilt und es im Grundsatz keine Untreue geben sollte.
Die Verantwortung, für das Mündel ausreichend Mittel bereitzustellen und ihm nach Erreichen der Volljährigkeit eine angemessene Summe zu übergeben, liegt ebenfalls beim Vormund. Der Erblasser kann seine Anordnungen jederzeit widerrufen, und der Vormund kann sich seinerseits auch jederzeit zurückziehen.
Definition der Vormundschaft
Die Mehrheit der Gelehrten hat verschiedene Auffassungen über die Bedeutung der Vormundschaft geäußert. Sie wird als die Aufsicht über die finanziellen Angelegenheiten eines Minderjährigen verstanden, die durch die Bevollmächtigung eines Vormundes oder Richters erfolgt. Es gibt zwei Arten von Vormunden: den selbstgewählten Vormund und den Richtervormund. Der selbstgewählte Vormund ist die Person, die der Verstorbene zu Lebzeiten als Verwaltungsperson für die finanziellen Belange des Mündels bestimmt hat. Der Richtervormund hingegen wird von einem Richter beauftragt, um über die Angelegenheiten des Mündels zu wachen.
Rechtmäßigkeit der Vormundschaft im Islam
Die Vormundschaft ist ein erlaubter Vertrag im Islam, was durch Überlieferungen des Propheten Muhammad – Frieden sei mit ihm – belegt ist. So wird in einem Hadith von der Mutter der Gläubigen, Aisha bint Abu Bakr – möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein – überliefert, dass der Prophet sagte: „Der Herrscher ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben“.
Die Annahme der Vormundschaft ist ein Akt der Frömmigkeit gegenüber Allah – glorreich und erhaben ist Er – und bietet einen zusätzlichen Lohn und Belohnung. Wer in der Lage ist, eine Vormundschaft zu übernehmen, sollte dies in Betracht ziehen, da es mit großem Segen verbunden ist. Allah – der Erhabene – sagt: „Und sie fragen dich über die Waisen. Sag: Ihre Verbesserung ist das Beste.“ Dabei handelt es sich um eine Form der Zusammenarbeit im Guten und der Frömmigkeit, die der edle Glauben anstrebt und fördert. Allah – der Erhabene – sagt: „Und helft einander im Guten und in der Frömmigkeit“.