Die Grundpfeiler des islamischen Ehevertrags
Im Islam umfasst der Ehevertrag drei grundlegende Elemente, die wie folgt beschrieben werden:
- Die Existenz von zwei Ehepartnern, die frei von Hindernissen sind, die eine Heiratsverbindung zwischen ihnen ausschließen; die Frau darf nicht aus einem Verwandtschaftsverhältnis stammen, das die Ehe verbietet, wie z.B. Schwester oder Tante, oder es dürfen keine Stillverwandtschaften vorhanden sein, z.B. eine stillende Schwester, oder sie darf sich nicht in der Trauerzeit (Idda) befinden, was eine Heirat ebenfalls ausschließt, sowie andere gesetzliche Hindernisse.
- Die Willenserklärung des Wali (Vormunds) der Frau, welche in Form des Satzes erfolgt, dass er den Mann mit seiner Tochter oder Schwester verheirate, und dies wird als Willenserklärung bezeichnet, weil sie die Eheschließung zwingend macht.
- Die Zustimmung des Mannes oder seines Vertreters, indem er erklärt, dass er mit der Heiratsverbindung einverstanden ist.
Bedingungen für die Gültigkeit des Ehevertrags im Islam
Damit der Ehevertrag nach islamischem Recht gültig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sind wie folgt:
- Die Identifizierung der Ehepartner durch Namen, Beschreibung oder Hinweis.
- Die Zustimmung jedes Ehepartners zur Heiratsverbindung mit dem anderen.
- Der Vertrag sollte von dem Wali der Frau abgeschlossen werden, da Allah – der Erhabene – im Heiligen Koran die Wali zum Verheiraten ansprach.
- Die Bezeugung des Ehevertrags ist erforderlich, und es wird empfohlen, diesen öffentlich zu machen, da der Prophet Muhammad – Frieden sei mit ihm – Rahmaten über das Aushängen von Hochzeiten gelehrt hat.
Sitten und Traditionen der Ehe im Islam
Es ist erwünscht, dass beide Ehepartner auf die Etikette und Traditionen der Ehe bei ihrer Eheschließung achten. Hier sind einige Aspekte davon:
- Der Mann sollte die gute Absicht zur Ehe haben, was bedeutet, sich von Verbotenem fernzuhalten.
- Es ist sunna, dass beide Ehepartner sich anlässlich ihrer Hochzeit verschönern und ihren Partner mit Zierde empfangen.
- Der Mann sollte seine Frau beim ersten Beisammensein freundlich und zuvorkommend behandeln.
- Es wird empfohlen, dass die Ehepartner an ihrem Hochzeitstag gemeinsam zwei Rakat (Gebetsriten) beten.
- Es ist den Ehepartnern untersagt, Geheimnisse aus ihrem Intimleben zu teilen.
- Es ist sunna, dass die Ehepartner sich zwischen den Intimitäten waschen, wobei ein vollständiges Bad bevorzugt wird.
- Es ist ebenfalls sunna, dass beide zusammen baden.