Folgen von Verträgen im islamischen Recht

Die Auswirkungen von Verträgen im islamischen Recht

Ein Vertrag ist eine rechtliche Verbindung von Handlungen gemäß den Vorschriften, oder es handelt sich um die wechselseitige Bindung von Angebot und Annahme in einem zulässigen Rahmen, die Auswirkungen auf ihre Gegenstände haben. Die Auswirkungen von Verträgen im islamischen Recht sind wie folgt:

  • Gültiger Vertrag

Ein gültiger Vertrag ist ein solcher, der sowohl in seiner Natur als auch in seiner Beschreibung rechtmäßig ist, das heißt, er hat alle grundlegenden Elemente wie Angebot, Annahme, die Vertragsparteien, den Vertragsgegenstand sowie die notwendigen rechtlichen Bedingungen vollständig erfüllt. Ein Beispiel dafür ist ein Kaufvertrag ohne Rückgaberecht, der dazu führt, dass das Eigentum am Kaufgegenstand auf den Käufer übergeht und der Verkaufspreis dem Verkäufer bleibt.

  • Ungültiger Vertrag (null und nichtig)

Ein Vertrag, der eines seiner essenziellen Elemente vermissen lässt, sei es das Angebot, die Annahme, die Parteien oder den Vertragsgegenstand, hat keine rechtlichen Auswirkungen und ist damit bei der Mehrheit der Gelehrten ungültig. Beispiele umfassen den Verkauf von Alkohol, Tierkadavern und Schweinefleisch sowie den Verkauf von nicht existierenden Gütern, oder die Ehe mit verbotenen Verwandten. In diesen Fällen kann beispielsweise das Eigentum am Kaufgegenstand nicht auf den Käufer und der Verkaufspreis nicht an den Verkäufer übertragen werden.

  • Ungültiger Vertrag

Ein weiterer Typ nach dem Verständnis einiger Gelehrter ist der ungültige Vertrag, der in seiner Natur zulässig ist, jedoch in seiner Beschreibung nicht. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Elemente vorhanden sind, allerdings ein unerlaubtes Merkmal hinzugefügt wurde. Ein Beispiel hierfür ist der Verkauf einer unbekannten Ware, die zu erheblicher Unklarheit führt, wie der Verkauf von Land, Autos oder Häusern ohne genaue Spezifizierung. Die rechtlichen Wirkungen dieses Vertrags treten ein, sobald die Ware übergeben wird; erfolgt dies jedoch nicht, so bleibt der Vertrag ungültig. Ein ungültiger Vertrag muss durch den Richter annulliert werden, wenn der Vertragsgegenstand vor der Übergabe nicht verändert wurde und keine Rechte Dritter daran haften.

Arten des gültigen Vertrags

Der gültige Vertrag wird in zwei Kategorien unterteilt, die jeweils unterschiedliche rechtliche Folgen haben, wie von den Gelehrten festgestellt:

  • Vollziehbarer Vertrag

Ein Vertrag, der von einer Person mit voller Fähigkeit und Befugnis abgegeben wird, was bedeutet, dass sie volljährig, bei klarem Verstand und Eigentümer ist, wie bei einem volljährigen und vernünftigen Käufer oder einem Prokuristen, der im Namen eines Mandanten handelt. Die rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages treten sofort mit seiner Abgabe ein und sind nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig.

  • Vorbehaltlicher Vertrag

Ein Vertrag, der von einer Person mit voller Geschäftsfähigkeit, jedoch ohne die notwendige Vollmacht oder Ermächtigung, abgeschlossen wird. Diese Person kann Verträge abschließen, hat aber nicht die Rechte zur Verfügung über das, was sie engagiert. Ein Beispiel hierfür sind Verträge, die von einem Minderjährigen mit eigenmächtigen Rechten oder informierten Dritten abgeschlossen werden. Die rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages treten nur in Kraft, wenn die Zustimmung des vollem Machtinhabers erteilt wird; wird die Zustimmung gegeben, wird der Vertrag gültig, andernfalls ist er ungültig.

Kategorien des vollziehbaren Vertrags

Der vollziehbare Vertrag wird in zwei Unterkategorien unterteilt, die jeweils unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben:

  • Bindender Vertrag

Dieser Vertrag kann nicht ohne die Zustimmung des anderen Vertragspartners gekündigt werden, wie z.B. bei Kauf- oder Mietverträgen; er wird bindend, sobald das Angebot und die Annahme vorliegen.

  • Widerruflicher Vertrag

Hierbei handelt es sich um Verträge, die von den Vertragsparteien oder einer von ihnen ohne Zustimmung des anderen annulliert werden können, wie bei Vollmachten, Leihverträgen und Hinterlegungsverträgen; diese Verträge sind für beide Parteien nicht bindend.

Verträge nach Möglichkeit der Kündigung oder Unwiderruflichkeit

Verträge werden hinsichtlich ihrer Kündigungs- oder Unwiderruflichkeit wie folgt unterteilt:

  • Bindende Verträge

Diese Verträge können nicht gekündigt werden, selbst wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren, wie bei Ehe- oder Scheidungsverträgen; sie unterliegen lediglich der Beendigung.

  • Nicht-bindende Verträge

Bei diesen Verträgen kann eine der Parteien mit Zustimmung des anderen kündigen. Dazu zählen finanzielle Austauschverträge wie Kauf, Verkauf und Miete.

  • Bindende Verträge für eine der Vertragsparteien

Zum Beispiel bei Bürgschaften oder Pfandrechten, die für den Bürgen und den Gläubiger bindend sind, jedoch nicht für den Pfandnehmer oder den Dritten.

  • Nicht-bindende Verträge für beide Vertragsparteien

Bei diesen Verträgen haben beide Parteien das Recht, sie zu kündigen, wie bei Hinterlegungsverträgen, Leihverträgen und Vollmachten.

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