Verkaufsarten im Islam

Arten von Verkäufen im Islam

Im Islam wird der Verkauf in mehrere Kategorien unterteilt, basierend auf unterschiedlichen Kriterien. Die folgende Übersicht erläutert diese Arten im Detail.

Arten von Verkäufen im Islam nach der Ware

Verkäufe im Islam können anhand der Ware in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Unbedingter Verkauf: Dies ist die bekannteste Verkaufsart, bei der Geld gegen eine Ware unmittelbar getauscht wird. Juristen definieren es als: den Tausch von einer Ware gegen eine Geldschuld.
  • Future-Verkauf (Salam): Hierbei handelt es sich um den Verkauf einer Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt geliefert wird, während der Käufer im Voraus bezahlt. Juristen beschreiben diesen Verkauf als: den Tausch von einer Geldschuld gegen eine Ware.
  • Devisenverkauf (Sarf): Dies bezeichnet den Tausch von Geld in verschiedenen Währungen. Juristen sehen dies als den Tausch von Preisen.
  • Tauschhandel: Diese Verkaufsart umfasst den Tausch einer Ware gegen eine andere ohne Geld. Juristen definieren dies als den Tausch von Ware gegen Ware.

Arten von Verkäufen im Islam nach der Preisbestimmung

Im Islam werden Verkäufe auch nach der Festlegung des Preises in verschiedene Typen unterteilt:

  • Verhandlungsverkauf: Dies ist der Verkauf, bei dem der Verkäufer keinen Kapitalbetrag offenbart.
  • Auktion: Der Verkäufer bietet seine Ware auf dem Markt an, und mehrere Personen bieten um den Kauf der Ware.
  • Ehrlicher Verkauf: Dieser Verkauf basiert auf dem Vertrauen des Verkäufers, wobei der Käufer über das Kapital informiert wird. Hierzu gehören Arten wie Murabaha, Tawlia und Wadi’a.

Arten von Verkäufen im Islam nach der Übergabe des Preises

Im Islam können Verkäufe auch nach der Preisübergabe kategorisiert werden:

  • Sofortiger Verkauf: Hierbei liefert der Verkäufer die Ware sofort an den Käufer, und der Käufer zahlt ebenfalls sofort.
  • Verkauf mit aufgeschobenem Preis: Bei dieser Verkaufsart wird der Preis zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt, während die Ware sofort verfügbar ist.
  • Aufgeschobener Verkauf (Salam): Dies bezieht sich auf den Verkauf, bei dem die Ware später geliefert wird.
  • Aufgeschobener Tausch: Dies bezieht sich auf den Tausch von Schulden gegen Schulden, was nicht zulässig ist.

Arten von Verkäufen im Islam nach der rechtlichen Bestimmung

Verkäufe im Islam werden auch nach der rechtlichen Zulässigkeit in verschiedene Typen eingeteilt:

  • Gültiger Verkauf: Dies ist ein rechtlich zulässiger Verkauf, bei dem alle Bedingungen erfüllt sind. Ein Beispiel ist der Verkauf von erlaubten Waren wie Lebensmitteln oder Kleidung. Das Gegenteil ist der ungültige Verkauf, wie der Verkauf von verbotenen Gütern wie Alkohol.
  • Rechtsgültiger Verkauf: Dies ist ein gesetzlich zulässiger Verkauf, der sämtliche Bedingungen und Merkmale erfüllt. Das Gegenteil ist ein fehlerhafter Verkauf, beispielsweise der Verkauf einer unbestimmten Ware, wie: „Ich verkaufe Ihnen eines dieser Autos,“ ohne zu bestimmen, welches.
  • Durchsetzbarer Verkauf: Dies ist ein rechtlicher Verkauf, der nicht durch ein Drittrecht eingeschränkt ist. Das Gegenteil ist ein blockierter Verkauf, wie der Verkauf einer Ware im Besitz einer anderen Person ohne deren Einwilligung.
  • Bindender Verkauf: Dies ist ein durchsetzbarer Verkauf, der ohne Rücktrittsrecht abgeschlossen wird. Ein Beispiel wäre: „Ich verkaufe Ihnen diesen Stift für fünf Cent,“ und der Käufer sagt „Ich akzeptiere.“ Das Gegenteil wäre ein nicht bindender Verkauf, wenn der Käufer sagt: „Ich akzeptiere, aber ich habe das Recht, innerhalb von drei Tagen zurückzutreten.“

Elemente des Verkaufs

Ein Verkauf besteht aus den folgenden Elementen:

  • Die Formel: Sie setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen, entweder durch mündliche Äußerung oder durch Übergabe der Ware.
  • Die Vertragspartner: Dies sind der Verkäufer und der Käufer. Beide müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter: volljährig, geistig gesund, reif und unterscheidungsfähig.
  • Der Gegenstand des Verkaufs: Dieser umfasst sowohl die Ware als auch den Preis. Der Gegenstand muss rein sein und rechtlich zulässig sein. Außerdem muss die Ware im Besitz des Verkäufers zum Zeitpunkt des Verkaufs sein, er muss die Waren liefern können, und der Preis muss bekannt sein.

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