Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in der Hauptstadt Amman und ist eine unabhängige Justizbehörde, die aus mindestens neun Mitgliedern, darunter der Präsident, besteht, die vom König ernannt werden. Die Hauptaufgabe des Gerichts besteht darin, Reformen einzuleiten und die Gewaltenteilung zu gewährleisten, um eine Übergriffe der Staatsgewalten zu verhindern und die Freiheiten und Rechte der Bürger zu schützen. Es entscheidet auch über Streitigkeiten zwischen dem Abgeordnetenhaus, dem Senat und der Regierung.
Ordentliche Gerichte
Die ordentlichen Gerichte üben die Rechtsprechung in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten aus, sowie in Klageverfahren, die von der Regierung eingereicht werden oder gegen diese erhoben werden. Ausgenommen sind die Angelegenheiten, die gemäß den Bestimmungen der Verfassung oder anderen Gesetzen an religiöse oder spezielle Gerichte delegiert sind. Die ordentlichen Gerichte unterteilen sich in mehrere Kategorien, die im Folgenden erläutert werden:
Oberster Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof steht an der Spitze der Gerichtsbarkeit und ist kein Teil des normalen Instanzenwegs. Er fungiert als Gesetzesgericht, ausgenommen in Fällen, die vor das Strafgericht oder das Gericht für Sicherheitsangelegenheiten kommen. Der Gerichtshof hat ein Fachbüro, welches rechtliche Studien vorbereitet und die Richter mit den erforderlichen gesetzlichen Texten und früheren Urteilen versorgt, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
Erste Instanz Gerichte
Die Gerichte der ersten Instanz setzen sich aus drei Arten von Gerichten zusammen:
- Bezirksgerichte
Diese werden in den Provinzen oder Regionen eingerichtet oder an einem spezifischen Ort gemäß einer Vorschrift, die die örtliche Zuständigkeit festlegt. Sie sind für die Prüfung und Entscheidung von Klagen zuständig, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gemäß anderen Gesetzen fallen, sowie für dringliche Anträge.
- Schlichtungsgerichte
Diese werden ebenfalls in den Provinzen oder Regierungsbezirken eingerichtet, wobei die örtliche Zuständigkeit durch eine entsprechende Regelung festgelegt wird. Sie stehen unter der Aufsicht des Bezirksgerichts, das für ihren Zuständigkeitsbereich zuständig ist.
- Wirtschaftskammer
Diese wurde am Bezirksgericht Amman und der Wirtschaftskammer des Berufungsgerichts Amman eingerichtet.
Zweite Instanz Gerichte
Die zweite Instanz wird durch die Berufungsgerichte repräsentiert und gliedert sich in:
- Berufungsgerichte
In Jordanien gibt es drei Berufungsgerichte, die sich in Amman, Ma’an und Irbid befinden. Diese Gerichte behandeln Urteile der ihnen zugehörigen Bezirksgerichte und alle Berufungen, die ihnen gemäß dem Gesetz vorgelegt werden.
- Bezirksgerichte in ihrer Funktion als Berufungsgerichte
Diese sind gemäß Artikel 8 des Schlichtungsgerichts-Gesetzes Nr. 23 von 2017 zuständig für die Überprüfung aller Urteile, die von den ihnen zugehörigen Schlichtungsgerichten erlassen werden.
Religiöse Gerichte
Die religiösen Gerichte in Jordanien unterteilen sich in folgende Kategorien:
Scharia-Gerichte
Diese Gerichte wenden die Vorschriften des islamischen Rechts zusammen mit dem Zivilstandsrecht und dem Gesetz über das Verfahren vor den Scharia-Gerichten an. Der Rechtsstreit erfolgt in einer ersten und Berufungsinstanz. Der Präsident der Richter überwacht das Gericht und die Richter, unterstützt von dem Direktor der Scharia-Gerichte. Diese Gerichte sind für die Angelegenheiten des Familienrechts der Muslime zuständig und befassen sich auch mit Fragen der Blutrache und Angelegenheiten von islamischen Stiftungen.
Gerichte für nicht-muslimische Gemeinschaften (Kirchengerichte)
Diese Gerichte sind nicht Teil des ordentlichen Justizsystems Jordaniens und sind für die Angelegenheiten der persönlichen Statusfragen ihrer Mitglieder verantwortlich.
Gericht der Arabischen Episkopal-evangelischen Kirche
Dies ist ein Gericht für andere Gemeinschaften, die nicht im Gesetz über Gemeinschaften aufgeführt sind, und kümmert sich um die persönlichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder.
Sondergerichte
Sondergerichte befassen sich mit spezifischen Angelegenheiten und haben eine festgelegte gerichtliche Kompetenz. Es gibt zwei Hauptkategorien:
- Sondereinheiten, deren Richter vollwertig sind.
Dazu gehören das Oberste Strafgericht, das Beitrittsgericht für Zölle und das Gericht für die Regelung von Land- und Wasserfragen sowie das Berufungsgericht für Einkommenssteuern.
- Sondereinheiten, deren Richter oder einige von ihnen nicht vollwertig sind.
Dazu zählen das Sicherheitsgericht, Militärgerichte, Polizeigerichte und der Militärrat der Allgemeine Sicherheitsdienst.