Gesetzliche Bestimmungen zur ‚Idda
Die ‚Idda unterliegt verschiedenen Regeln, die in den religiösen Texten erläutert werden. Zu diesen Regeln gehören:
- Eine Frau, die sich in der ‚Idda nach einem endgültigen (Bai’n) Scheidungsverfahren befindet, hat denselben Status wie eine Fremde. Es ist einem Mann nicht gestattet, mit ihr Umgang zu pflegen, sie anzusehen oder allein mit ihr zu sein, da die eheliche Beziehung zwischen ihnen beendet ist. Sie ist ihm nur durch einen neuen Eheschluss und einen neuen Morgengabe (Mahr) erlaubt, wenn es sich um eine kleine endgültige Scheidung handelt. Bei einer großen endgültigen Scheidung ist sie ihm erst nach einer Heiratsvermittlungen und dem Vollzug der Ehe mit einem anderen Mann erlaubt.
- Im Falle einer widerrufbaren Scheidung (Reg’iah) hat die Frau den Status einer Ehefrau, und der Ehemann kann sie ohne ihre Zustimmung oder Einwilligung zurücknehmen.
- Wenn die ‚Idda der Frau nach einer widerrufbaren Scheidung endet und der Ehemann während dieser Zeit nicht zurückgekehrt ist, wird die Frau von ihm geschieden. In diesem Fall kann er sie nur erneut mit einem neuen Eheschluss und einer neuen Morgengabe heiraten.
- Es ist der Frau in der ‚Idda nicht gestattet, zur Pilgerfahrt (Hajj) oder um die heilige Stätte (Umrah) zu reisen, da der Hajj nicht verpasst werden kann, während die ‚Idda eine begrenzte Zeitspanne ist.
- Die Frau in der ‚Idda darf keinen anderen Mann heiraten, bis ihre ‚Idda abgeschlossen ist.
- Es steht der Frau in der ‚Idda jedoch frei, den Ort, an dem sie sich in ihrer ‚Idda befindet, aus wichtigen Gründen zu wechseln.
‚Idda der Witwe
Die Gelehrten sind sich einig, dass die ‚Idda einer Witwe mit dem Zeitpunkt des festgestellten Todes ihres Ehemannes beginnt; das heißt, am Tag seines Todes wird der Todestag in die ‚Idda einberechnet, wenn der Mann tagsüber verstorben ist. Die ‚Idda endet nach vier Monaten und zehn Tagen, und im Fall einer schwangeren Frau beendet sie ihre ‚Idda, nachdem sie ihr Kind zur Welt gebracht hat. Zudem muss die Witwe die äußeren Zeichen der Schmucklosigkeit vermeiden und in dem Haus bleiben, in dem ihr Mann verstorben ist. Das Verlassen des Hauses ist nur in notwendigen Fällen gestattet, wie etwa für medizinische Behandlungen, um wichtige Dinge zu besorgen oder zur Arbeit zu gehen.
Die Weisheit hinter der Regelung der ‚Idda
Gott hat die ‚Idda aus verschiedenen Gründen festgelegt. Zu diesen Gründen zählen die reinigende Funktion für den Gebärmutterraum, um eine Vermischung der Abstammung zu vermeiden, der Respekt gegenüber dem Verstorbenen, die Wahrung der Ehre des Ehemanns in Bezug auf seine Frau und ihr Schutz vor dem Verlangen nach anderen Männern. Zudem soll die ‚Idda dem geschiedenen Ehemann die Möglichkeit geben, seine Frau in die Ehe zurückzuholen, im Zeichen der Zustimmung und des Respekts zwischen den beiden Partnern, sowie die Bedeutung der Ehe hervorheben; denn der Ehevertrag sollte nicht leichtfertig gelöst werden, sondern bedarf einer gewissen Überlegung.