Testamentliche Bestimmungen

Rechtmäßigkeit der Testamentserstellung

Das Testament ist besonders wünschenswert für Personen, die über einen erheblichen Reichtum verfügen und deren Erben keinen unmittelbaren Bedarf an diesem Geld haben. Es steht ihnen frei, einen Teil ihres Vermögens für wohltätige Zwecke zu vermachen, sodass die Belohnung ihnen nach ihrem Ableben zugutekommt. Dabei darf der Anteil, den sie testamentarisch bestimmen, jedoch nicht mehr als ein Drittel des gesamten Nachlasses betragen. In Fällen, in denen eine Person Schulden gegenüber Gott – die Erhabene – oder anderen hat, ist ein Testament hingegen zwingend erforderlich. Ebenso gilt dies für den Fall, dass jemand Treuhandvermögen für andere verwaltet; in solchen Situationen sollte ein Testament erstellt und die Ansprüche genau dargelegt werden, um die Rechte nicht zu verlieren. Sollte ein Muslim darüber hinaus über erhebliche Vermögenswerte verfügen, ist es notwendig, einen Teil davon, der nicht mehr als ein Drittel beträgt, an nahestehende Personen, die nicht als Erben gelten, zu vererben. Es ist hingegen untersagt, einen Erben, wie den ältesten Sohn oder die Ehefrau, bevorzugt zu behandeln, indem man einem von ihnen Vermögen zuweist und damit die anderen Erben benachteiligt.

Bedingungen für die Testamentserstellung

Für die Gültigkeit eines Testaments müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die sowohl den Testierenden als auch die Begünstigten und den vermachten Gegenstand betreffen. Im Folgenden werden die notwendigen Anforderungen für jede Kategorie aufgeführt:

  • Bedingungen für den Testierenden: Der Testierende muss in der Lage sein, eine Schenkung vorzunehmen. Dies wird erreicht, wenn er voll geschäftsfähig ist, d.h. bei klarem Verstand, volljährig, frei und nicht aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit oder geistiger Verwirrung beschränkt.
  • Bedingungen für den Begünstigten: Der Begünstigte darf nicht ein Erbe des Testierenden sein und darf den Testierenden nicht in direkter Weise unrechtmäßig getötet haben.
  • Bedingungen für den vermachten Gegenstand: Der vermachte Gegenstand muss nach dem Tod des Testierenden durch irgendeinen rechtmäßigen Grund übertragbar sein und muss einen finanziellen Wert besitzen, der beiden Vertragsparteien klar ist.

Wichtigkeit der Testamentserstellung

Die Gewährung eines Testaments durch Gott – glorreich sei Er – ist ein Zeichen Seiner Barmherzigkeit gegenüber den Menschen. Durch ein Testament hat der Muslim die Möglichkeit, seine bisherigen Bemühungen um gute Taten zu vervollständigen und seine Nähe zu Gott durch großzügige Spenden an Bedürftige und Notleidende zu erhöhen. Darüber hinaus kann der Muslim durch sein Testament diejenigen belohnen, die ihm in der Vergangenheit Gutes getan haben, oder seine Bande zu Verwandten und Freunden erneuern, die nicht als Erben gelten. Auf diese Weise kann er auch nach seinem Tod weiterhin Gutes tun und seinen Lohn und seine Selbsterhöhung bei Gott mehren.

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