Definition der Scharia-Vorschriften
Die schariarechtlichen Vorschriften werden von den Wissenschaftlern der Usul al-Fiqh als die gesetzlichen Anweisungen des Islam definiert, die sich auf die Handlungen der Verantwortlichen beziehen. Diese Vorschriften lassen sich in drei Kategorien unterteilen: die Anforderungen, die Wahlfreiheit und die Regelungen. Das Ergebnis, das aus den schariarechtlichen Anweisungen resultiert, sei es eine Verpflichtung oder etwas anderes, wird als schariarechtliches Urteil bezeichnet, während die Anweisung selbst nicht als solches gilt.
Kategorien der Scharia-Vorschriften
Basierend auf diesem Verständnis lassen sich die schariarechtlichen Vorschriften in zwei Hauptkategorien unterteilen: das Verpflichtungsurteil und das Regelungsurteil. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff der Anforderung im Kontext des schariarechtlichen Urteils den rechtlichen Anspruch auf den Verantwortlichen impliziert und daher als verpflichtend bezeichnet wird, da er eine Last für den Handelnden mit sich bringt. Hingegen bedeutet die Wahlfreiheit, dass die Person die Freiheit hat, zu handeln oder es zu unterlassen; hier gibt es keine Anweisung zur Durchführung oder zum Unterlassen. Sowohl das verpflichtende als auch das wahlweise Urteil tragen zur Kategorie der Anforderungen bei. Das Regelungsurteil jedoch leitet sich vom Begriff der Regelung im vorhergehenden Kontext ab und bezieht sich auf die gesetzliche Anweisung, die etwas zu einer Ursache, einer Bedingung, einem Hindernis, einer Gültigkeit oder einer Ungültigkeit erklärt. Jede dieser Kategorien hat spezifische Fälle, Regeln und Details, die von den Usul-Wissenschaftlern ausgearbeitet wurden.
Quellen der Scharia-Vorschriften
Die Quellen der islamischen Gesetzgebung sind teilweise allgemein anerkannt und teilweise umstritten. Zusammengefasst ergeben sich folgende Punkte:
- Anerkannte Quellen der Gesetzgebung:
- Primäre Quellen: Der Qur’an und die authentische sunnitische Hadithe.
- Abgeleitete Quellen: Einvernehmen (Ijma) und Analogieschlüsse (Qiyas).
- Umstrittene Quellen der Gesetzgebung:
- Ausspruch der Gefährten (Sahaba).
- Präferenz (Istihsan).
- Verhinderung des Schadens (Sadd al-Dhara’i).
- Rechtserhalt (Istishab).
- Übliche Gepflogenheiten (Uruf).
- Vorschriften früherer Völker.
- Öffentliche Interessen (Masalih Mursalah).
Eigenschaften der Scharia-Vorschriften
Die Beschlüsse der islamischen Scharia zeichnen sich dadurch aus, dass sie göttlichen Ursprungs sind. Sie wurden vom Allmächtigen als Gnade und Barmherzigkeit gegenüber seinen Dienern festgelegt. Allah sagt: „Heute habe ich euren Glauben für euch vervollständigt und meine Gnade über euch vollendet und habe Islam als Religion für euch gewählt.“ (5:3). Aufgrund dessen haben die Vorschriften der islamischen Gesetzgebung zahlreiche Merkmale und Vorteile; ihre Grundsätze sind stabil und damit nicht leicht zu verändern. Trotz ihrer Stabilität besitzen sie eine Flexibilität, die es ihnen ermöglicht, den Bedürfnissen der Menschen zu jeder Zeit und an jedem Ort gerecht zu werden. So fördert die Scharia den Fortschritt und versteht die Anforderungen der Gesellschaft. Dies wird insbesondere durch die „Fikh al-Nawazil“ (Rechtsprechung zur aktuellen Situationen) der muslimischen Gelehrten deutlich. Zudem sind die Scharia-Vorschriften auf Einfachheit und Machbarkeit ausgelegt; ihre Verpflichtungen sind keine Bürde und ihre Details sind nicht beschwerlich. Die Anforderungen erfolgen entsprechend der Fähigkeit und den Möglichkeiten des Einzelnen, wie es Allah in seinem Wort festlegt: „Allah überlastet niemanden über sein Vermögen hinaus.“ (2:286).