Die Trauerzeit für Witwen

Bestimmungen zur Trauerzeit für Witwen

Die Gelehrten haben die Verpflichtung für Frauen, deren Ehemann verstorben ist, zur Trauerzeit klargestellt und die Regelungen zu diesem Thema detailliert dargelegt. Die wesentlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Trauerzeit für Witwen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Dauer der Trauerzeit für Witwen

Die Fachleute haben die Aspekte, die die Dauer der Trauerzeit für Witwen betreffen, erläutert. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Wenn der Ehemann einer Frau verstirbt, ist sie verpflichtet, eine Trauerzeit von vier Monaten und zehn Tagen ab dem Todestag ihres Mannes einzuhalten, es sei denn, sie ist schwanger. Dies basiert auf dem Quran, in dem es heißt: (Und die, von euch, die sterben und ihre Frauen zurücklassen, sollen vier Monate und zehn Tage warten. Wenn sie die Frist erreicht haben, entsteht für euch keine Sünde, wenn ihr euch über das richtet, was sie in sich Selbst tun, im Bekannten. Und Allah weiß, was ihr tut).
  • Die Regelungen zur Trauerzeit gelten für alle Frauen, unabhängig von ihrem Alter, ob der Ehemann mit ihnen zusammenlebte oder nicht, und unabhängig davon, ob sie die Menopause erreicht haben; die Trauerzeit für eine Witwe gilt für alle Frauen, unabhängig von ihren persönlichen Umständen.

Dauer der Trauerzeit für schwangere Witwen

Von der zuvor genannten Trauerzeit wird die Frau ausgenommen, deren Ehemann verstorben ist, während sie schwanger ist. Ihre Trauerzeit endet mit der Entbindung, selbst wenn diese kurz ist. Wenn sie das Kind zur Welt bringt, endet ihre Trauerzeit, wie im Quran steht: (Für die Schwangeren ist die Frist, bis sie ihr Kind zur Welt bringen). Sollten ihr Ehemann nach der Geburt Ihres Kindes sterben, ist sie verpflichtet, die Trauerzeit einzuhalten.

Bedeutung und Verpflichtung der Trauerzeit für Witwen

Die Gelehrten haben die Aspekte der Trauerzeit erläutert; hier sind sie zusammengefasst:

  • Die Witwe ist während ihrer Trauerzeit verpflichtet, um ihres verstorbenen Ehemannes willen und zur Klärung ihrer Mutterschaft zu trauern.
  • Die Trauerzeit, die die Witwe einhalten muss, inkludiert das Unterlassen von Schmuck, modischer Kleidung und Parfüm für die gesamte Dauer der Trauerzeit. Es ist ihr nicht gestattet, außerhalb ihrer Wohnung zu übernachten. Der vorgeschriebene Aufenthaltsort ist das Hause des Ehemannes, in dem sie vor dessen Tod gelebt hat. In Notfällen darf sie jedoch den Aufenthaltsort ihrer Trauerzeit wechseln und während des Tages ihr Zuhause für notwendige Erledigungen verlassen. Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, bevor mit ihr der Geschlechtsverkehr vollzogen wurde, hält ihre Trauerzeit im Haus ihrer Familie ab, da sie nicht in das Haus ihres Mannes übergewechselt ist.
  • Es ist der Witwe untersagt, eine neue Ehe einzugehen, bis die Trauerzeit abgeschlossen ist.
  • Der Witwe ist es gestattet, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen, entgegen der verbreiteten Meinung, dass sie sich nur in Schwarz kleiden und ihr Äußeres vernachlässigen sollte. Sie darf ihr Haar frisieren, auf ihre Körperhygiene achten, sich nicht ausschließlich in Schwarz kleiden und unter bestimmten Umständen mit Männern, die keine Mahram sind, kommunizieren, das Telefon beantworten und ihren Alltag unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen der Trauerzeit führen.

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