Ehe
Der Begriff „Ehe“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Zusammenführung“. Es bezieht sich sowohl auf den Vertrag als auch auf den Geschlechtsverkehr. In diesem Zusammenhang vereinen sich zwei Personen und erhalten den Status eines Ehepaars. In rechtlicher Hinsicht ist die Ehe ein Vertrag, der beiden Partnern das legitime Recht einräumt, sich gegenseitig zu genießen. Der rechtliche Status der Ehe variiert je nach Individuum: Für manche ist sie verpflichtend, insbesondere für diejenigen, die dazu in der Lage sind und befürchten, dass die Enthaltsamkeit negative Auswirkungen auf ihren Glauben haben könnte. Für andere ist sie wünschenswert, sofern sie keine Bedenken hinsichtlich der damit verbundenen Herausforderungen haben und überzeugt sind, dass sie vor Verbotenem geschützt sind. Das Unterlassen der Ehe ohne triftigen Grund ist als unerwünscht anzusehen.
Grundlagen des Ehevertrags
In der islamischen Religion basiert der Ehevertrag auf drei grundlegenden Elementen:
- Die Existenz von zwei Ehepartnern, die frei von Hindernissen sind, die die Gültigkeit der Ehe beeinträchtigen könnten. Dazu gehören unterschiedliche Glaubensrichtungen, wie beispielsweise ein nicht-gläubiger Mann und eine gläubige Frau, sowie Verwandtschaftsverhältnisse durch Blutsverwandtschaft oder Stillbeziehung, die ebenfalls als Hindernisse betrachtet werden.
- Die Äußerung des Angebots (Ijab), verbal kommuniziert durch den Vormund oder eine bevollmächtigte Person, indem er zum Beispiel sagt: „Ich verheirate dich mit [Name der Frau]“ oder ähnlichem.
- Die Äußerung des Einvernehmens (Qabul), die durch den Ehemann oder einen Bevollmächtigten getätigt wird und ausdrückt: „Ich akzeptiere“ oder etwas in dieser Art.
Voraussetzungen für den Ehevertrag
Für einen gültigen Ehevertrag müssen beide Partner eindeutig benannt werden, sei es durch Nennung, Hinweis, Beschreibung oder ähnliche Mittel. Darüber hinaus müssen beide Partner mit der Beziehung einverstanden sein, und die Heiratsurkunde muss durch den Vormund der Frau beurkundet werden. Zeugen müssen bei der Eheschließung anwesend sein. Der Vormund sollte darüber hinaus rational, volljährig, frei, gerecht, männlich und reif sein und darf nicht als immoral angesehen werden. Schließlich ist es notwendig, dass die Partner demselben Glauben angehören, da es keine Autorität eines Ungläubigen über einen gläubigen Menschen gibt.
Wichtigkeit der Ehe
Die Ehe gewährleistet den Schutz und die Sicherheit beider Partner und trägt zur Erhaltung einer moralischen Gesellschaft bei, indem sie die Verbreitung von Unmoral und ethischem Verfall einschränkt. Sie ermöglicht es beiden Partnern, die Rechte und Pflichten, die sie gegenüber einander haben, zu genießen. Zudem fördert die Ehe die Beziehungen zwischen Familien und sichert das Fortbestehen der menschlichen Spezies auf gesunde Weise. Ohne sie würde die Menschheit Gefahr laufen, sich selbst zu vernichten.