Die Verse über die finanzielle Unterstützung der Ehefrau

Die Verse, die das Recht auf Unterhalt für die Ehefrau belegen

Allah hat dem Ehemann die Pflicht auferlegt, für seine Ehefrau zu sorgen, einschliesslich ihrer Ernährung, Unterkunft und Bekleidung. Der edle Koran weist durch viele Verse auf diese Rechte hin, wie folgt:

  • In dem Vers (الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّـهُ بَعْضَهُمْ عَلَى بَعْضٍ وَبِمَا أَنفَقُوا مِنْ أَمْوَالِهِمْ) erklärt Allah, dass Männer für Frauen verantwortlich sind, indem sie für ihre Bedürfnisse sorgen. Der Hinweis auf „was sie ausgegeben haben“ bedeutet, dass die Ausgaben umfassend sind.
  • In der Aussage (فَآتِ ذَا الْقُرْبَى حَقَّهُ وَالْمِسْكِينَ وَابْنَ السَّبِيلِ ذَلِكَ خَيْرٌ لِّلَّذِينَ يُرِيدُونَ وَجْهَ اللَّـهِ وَأُولَـئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ) betont Allah die Wichtigkeit, den Bedürfnissen der Verwandten und Bedürftigen Rechnung zu tragen. Dies schließt das Recht der Ehefrau auf Unterhalt ein.
  • In dem Vers (لِيُنفِقْ ذُو سَعَةٍ مِّن سَعَتِهِ وَمَن قُدِرَ عَلَيْهِ رِزْقُهُ فَلْيُنفِقْ مِمَّا آتَاهُ اللَّـهُ لَا يُكَلِّفُ اللَّـهُ نَفْسًا إِلَّا مَا آتَاهَا سَيَجْعَلُ اللَّـهُ بَعْدَ عُسْرٍ يُسْرًا) erläutern Gelehrte, dass die Unterhaltspflicht nicht nur obligatorisch ist, sondern auch den Umständen des Mannes unterliegt: reiche Männer sollen entsprechend hoher Lebensstandards ausgeben und ärmere entsprechend ihrer Möglichkeiten.
  • Der Vers (مَا اسْتَمْتَعْتُم بِهِ مِنْهُنَّ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ) verdeutlicht, dass der Ehemann für die ihm von der Ehefrau erbrachten Leistungen eine angemessene Entlohnung zu leisten hat.

Die Verse, die das Recht auf Unterhalt für die Ehefrau nach einer wiederverheiratsfähigen Scheidung belegen

Der Koran verweist auch in mehreren Versen auf die Rechte der geschiedenen Frauen, wie folgt:

  • Der Vers (يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحْصُوا الْعِدَّةَ وَاتَّقُوا اللَّـهَ رَبَّكُمْ لَا تُخْرِجُوهُنَّ مِن بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخْرُجْنَ إِلَّا أَن يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُّبَيِّنَةٍ) hebt das Recht der geschiedenen Frau auf Unterkunft während ihrer Wartezeit hervor.
  • Der Vers (وَإِن كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنفِقُوا عَلَيْهِنَّ حَتَّى يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ) zeigt das Recht der schwangeren geschiedenen Frau auf Unterhalt während der Schwangerschaft.
  • Im Vers (فَإِنْ أَرْضَعْنَ لَكُمْ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ) wird das Recht der geschiedenen Frau hervorgehoben, für stillende Tätigkeiten eine Entlohnung zu erhalten.

Die Regelungen zum Unterhalt des Mannes für seine Ehefrau

Der Unterhalt der Ehefrau durch den Ehemann ist ein einvernehmlicher Glaubenssatz, da die Gelehrten sich über dessen Notwendigkeit einig sind. Dies gilt für alle Ehefrauen, mit Ausnahme der ungehorsamen Frauen. Der Unterhalt sollte in einem angemessenen Umfang bereitgestellt werden, und im Falle einer Uneinigkeit sollte der Richter den benötigten Betrag festlegen.

Wenn der Ehemann den erforderlichen Unterhalt oder die Bekleidung nicht bereitstellt oder nur unzureichend zahlt, hat die Ehefrau das Recht, die erforderliche Summe aus seinem Vermögen zu entnehmen, mit oder ohne seine Zustimmung. Falls er sie daran hindert und sie keinen Zugang zu ihren Rechten hat und sich zur Trennung entscheidet, kann der Richter die Ehe auflösen.

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