Die Regelungen zu Vollmachten im Islam

Die Regelungen der Vollmacht im Islam

Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen zur allgemeinen Vollmacht. Die Maliki und Hanafi Schulen haben die allgemeine Vollmacht ohne Festlegung von Preis und Art genehmigt. Hingegen lehnen die Shafi’i und Hanbali Schulen die allgemeine Vollmacht ab und bestehen darauf, dass sie spezifisch für ein bestimmtes Kleidungsstück oder Haus sein muss. Der Bevollmächtigte muss sich an die Bedingungen des Vollmachtsvertrages halten und die örtlichen Gepflogenheiten im Zusammenhang mit der Vollmacht beachten. Vollmachten sind erlaubt für Ehen, Schenkungen, Spenden und die Tilgung von Schulden, jedoch nicht für die Leihgabe.

Voraussetzungen für die Vollmacht

Für die Erteilung einer Vollmacht ist es erforderlich, dass der Auftraggeber das Eigentum an dem Gegenstand hat, für den er die Vollmacht erteilt, und dass er fähig ist, Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus muss der beauftragte Gegenstand bekannt und erlaubt sein. Es ist unzulässig, eine Vollmacht für etwas Verbotenes wie Alkohol oder unrechtmäßige Gewinne zu erteilen.

Rechtsstatus der Vollmacht

Im Allgemeinen ist die Vollmacht erlaubt. Sie kann empfohlen werden, wenn sie eine Unterstützung für eine empfohlene Handlung darstellt. Ist sie jedoch für eine abgelehnte Handlung, wird sie als unerwünscht angesehen. Die Vollmacht wird zur Pflicht, wenn sie dazu dient, einen Schaden vom Auftraggeber abzuwenden, und sie ist verboten, wenn die Vollmacht für eine rechtswidrige Handlung erteilt wird.

Die Weisheit hinter der Zulässigkeit der Vollmacht

Allah hat die Vollmacht eingeführt, um die Interessen der Menschen zu wahren, ihre Belastungen zu verringern und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein Mensch benötigt möglicherweise jemanden mit Fachwissen oder speziellen Fähigkeiten, und nicht jeder hat die Fähigkeit, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sei es aufgrund von Unfähigkeit, Krankheit oder Abwesenheit. Daher ist es notwendig, dass jemand im Namen dieser Personen handelt.

Haftung des Bevollmächtigten

Falls der Verlust des beauftragten Gegenstandes auf Fahrlässigkeit des Bevollmächtigten zurückzuführen ist, haftet dieser für den Schaden. Ist der Verlust jedoch ohne eigenes Verschulden eingetreten, so trägt der Bevollmächtigte keine Haftung. Grundsätzlich wird im Islam der Bevollmächtigte als vertrauenswürdig angesehen.

Begriff der Vollmacht

Der Begriff der Vollmacht bedeutet im sprachlichen Sinne Vertrauen und Bevollmächtigung. Fachlich betrachtet ist es das Recht des Bevollmächtigten, im Rahmen seines Rechtes die Rechte der Menschen oder die Rechte Allahs zu vertreten. Ausnahmen bilden Personen, die nur mit Erlaubnis handeln dürfen, wie z.B. Sklaven oder Personen, die aufgrund ihrer Unmündigkeit eingeschränkt sind. Zudem kann eine Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einen Monat oder ein Jahr, erteilt werden.

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