Die Bedeutung des Sajdah al-Sahw
Der Sajdah al-Sahw tritt auf, wenn es zu einer Erhöhung oder Verringerung der Gebetshandlungen kommt. Unabhängig von der Häufigkeit der Irrtümer, seien es Erhöhungen oder Verringerungen, sind zwei Prostrationen ausreichend. Wenn das Versäumnis auf eine Verringerung des Gebets zurückzuführen ist, sollen die beiden Prostrationen vor dem abschließenden Gruß (Tasleem) durchgeführt werden. Im Falle einer Erhöhung hingegen finden die Prostrationen nach dem Tasleem statt. Tritt sowohl eine Erhöhung als auch eine Verringerung auf, so geschieht der Sajdah vor dem Tasleem, begleitet von den Takbirat der Übergänge.
Nach dem Tasleem wird ein Tashahhud durchgeführt, gefolgt von dem abschließenden Gruß. In Bezug auf die Prostrationen vor dem Tasleem reicht es aus, dass der abschließende Gruß vollzogen wird. Bei den Prostrationen besteht die Möglichkeit, dass man sie in Vergessenheit gerät. In einem solchen Fall kann der Betroffene die Prostrationen auch nach einer längeren Zeit nach dem Tasleem nachholen. Bei den vor dem Tasleem durchgeführten Prostrationen muss jedoch darauf geachtet werden, dass eine erhebliche Zeitspanne oder das Verlust des Wudhu nicht eintreten, da andernfalls eine Wiederholung des Gebets erforderlich ist.
Arten von Handlungen im Gebet, die zu Irrtümern führen können
Im Gebet können beim Betenden vier verschiedene Arten von Versäumnissen auftreten:
- Die Pflicht (Rukn).
- Die Sunnah.
- Die Empfehlungsgebete.
- Die korrekte Ausführung der Handlungen (wie Prostration, Stehen oder Niederwerfen …).
Prostrationen müssen nur für die Sunnah vollzogen werden. Die Pflicht (Rukn) ist entscheidend für die Gültigkeit des Gebets, und es reicht nicht aus, lediglich den Sajdah al-Sahw zu leisten.
Das Urteil über den Zweifel in Bezug auf die Anzahl der Rakat
Wer unsicher ist, wie viele Rakat er gebetet hat, sollte sich an das erinnern, was ihm vertraut ist, und nach dem Tasleem eine Prostration durchführen. Falls er jedoch zu den Personen gehört, die anfällig für Zweifel und irrelevante Gedanken sind, sollte er sich an das halten, was überwiegt und wird ihm empfohlen, nach dem Tasleem zu prostrieren. Der Imam wird für etwaige Irrtümer zur Verantwortung gezogen; der Nachfolger (Maqdhi) kann mit dem Imam während dessen Irrtümern prostrieren. Wenn der Imam vor dem Tasleem vorangeht, wird der Nachfolger dies gemeinsam mit ihm tun. Erfolgt die Prostration nach dem Tasleem, wartet der Nachfolger bis zum Abschluss des Gebets und prostriert dann.
Das Urteil über die Prostration des Sahw
Der Sajdah al-Sahw ist eine bestätigte Sunnah. Es gibt acht Anlässe, für die der Sajdah al-Sahw durchgeführt werden sollte:
- Das Lesen von Suren abgesehen von Al-Fatiha.
- Das laute Lesen (Jahr).
- Das leise Lesen (Sir).
- Das mehrfache Aussprechen des Takbir, das über die Takbir al-Ihram hinausgeht.
- Das mehrfache Aussprechen von Tasbih.
- Das erste Tashahhud.
- Das Sitzen während des ersten Tashahhud.
- Das zweite Tashahhud im dreifachen Gebet wie das Maghrib oder im vierfachen Gebet wie das Dhuhr.
Personen, die nicht zum Sajdah al-Sahw verpflichtet sind
Es gibt bestimmte Personen, die nicht zum Sajdah al-Sahw verpflichtet sind:
- Wer sich unsicher ist, ob er den Tasleem vollzogen hat, sollte prostrieren, aber es besteht keine Verpflichtung.
- Wer sich fragt, ob er eine oder zwei Prostrationen während der früheren Prostration durchgeführt hat, sollte die zweite Prostration machen und keine Verpflichtung haben.
- Wer eine Sure in den letzten zwei Rakat oder in einer davon oder in der letzten Rakat des Maghrib rezitiert hat, hat keine Prostration für diese Erhöhung.
- Wer von einer Sure zur anderen wechselt.
- Wer unfreiwillig erbricht und nur wenig reines Erbrochenes entleert, ohne absichtlich etwas zu verlieren.
- Wer seine Stimme beim leisen Lesen erhöht oder mit der Zunge ohne Stimme bei Al-Fatiha oder der Sure liest.
- Wer eine Sure wiederholt, nachdem er sie zuvor falsch gelesen hat.
- Wer sich während des lauten Gebets selbst belauscht oder während des leisen Gebets seine Nachbarn hören lässt.
Pflichten des Sajdah al-Sahw nach und vor dem Tasleem
Die Pflichten des nachstehenden Sajdah (Al-Sahw) bestehen aus fünf Punkten:
- Die Absicht (Niyyah)
- Die erste Prostration
- Die zweite Prostration
- Das Sitzen zwischen den Prostrationen
- Der Salam (Gruß)
Das Urteil über den Nachfolger (Maqdhi), wenn das Sajdah für den Imam erforderlich ist
Wenn der Nachfolger (Maqdhi) eine oder mehrere Rakat mit dem Imam im Gemeinschaftsgebet angetroffen hat und der Imam eine Prostration des Sahw vor dem Tasleem leisten muss, sollte der Nachfolger mit dem Imam prostrieren, selbst wenn er bei dem Gemeinschaftsgebet nicht anwesend war. Wenn der Imam auch die geringe Prostration vergisst, muss der Nachfolger seine eigenen Prostration des Sahw vor der Vervollständigung des versäumten Gebets leisten.
Wenn der Sajdah nach dem Tasleem des Imams erforderlich war und der Nachfolger dies vor dem Abschluss seiner ihm fehlenden Rakat vornimmt, wird sein Gebet ungültig. Falls der Nachfolger beim Nachholen seiner versäumten Rakat einen Fehler bei der Verringerung macht und der Imam für den nachträglichen Sajdah verantwortlich ist, muss der Nachfolger dies vor dem Tasleem vollziehen. Dies gilt alles, sofern er eine Rakat mit dem Imam erreicht. Wenn er weniger als eine Rakat erreicht und vor dem Tasleem mit dem Imam prostriert, wird sein Gebet ungültig sein.