Bestimmungen zum Verkürzen des Gebets
Das Verkürzen des Gebets bezieht sich darauf, das vierteilige Gebet auf zwei Einheiten zu reduzieren. Diese Regelung ist eine Erleichterung für Reisende, die entweder die Möglichkeit haben, das vierteilige Gebet vollständig zu verrichten oder es auf zwei Einheiten zu verkürzen, wobei es bestimmte Vorgaben und Bedingungen hierfür gibt.
Rechtmäßigkeit des Verkürzens des Gebets
Das Verkürzen des Gebets für Reisende ist eine bestätigte sunnah, die vom Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) überliefert wurde. Es ist bekannt, dass er während seiner Reisen das Gebet verkürzt hat, ohne dass gegenteilige Beweise vorliegen. Dennoch ist es für den Reisenden besser, das Gemeinschaftsgebet zu besuchen, als darauf zu verzichten, um das Gebet zu verkürzen. Das Gemeinschaftsgebet ist für ihn verpflichtend, ebenso wie für den Ansässigen; sollte der Imam, hinter dem er betet, vollständig beten, sollte der Reisende sich ihm anschließen und ebenfalls das vollständige Gebet verrichten.
Merkmale und Bedingungen des Verkürzens des Gebets
Die Gelehrten sind sich einig, dass die Gebete des Fajr und des Maghrib von dieser Regelung ausgenommen sind; das heißt, sie sind in ihrer vollen Länge zu verrichten. Für die anderen obligatorischen Gebete hat der Reisende die Option, sie vollständig zu verrichten oder zu verkürzen, wobei die Kürzung für ihn vorzuziehen ist. Zudem können nicht alle Reisenden in den Genuss der Erleichterung kommen, da es mehrere Voraussetzungen gibt. Dazu gehört, dass die Reise mindestens 80 oder 83 Kilometer lang sein muss, unabhängig davon, wie lange die Reise dauert. Selbst wenn die Strecke in einer Stunde zurückgelegt wird, ist das unproblematisch. Darüber hinaus muss die Reise erlaubt sein, wie beispielsweise zu Zwecken der Erwerbssuche, zur Durchführung von Pilgerreisen oder zum Erwerb von Wissen. Reisen, die als nicht erlaubt gelten oder deren Zweck verboten ist, sind ausgeschlossen vom Verkürzen des Gebets, beispielsweise bei kriminellen Aktivitäten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Erleichterung für das Verkürzen des Gebets erst nach Verlassen des Wohnortes gilt und nicht bereits mit der bloßen Absicht zu reisen. Der Reisende kann weiterhin in dem Ort, zu dem er gereist ist, das Gebet verkürzen, solange er nicht beabsichtigt, dort länger als vier Tage zu bleiben oder wenn er dort eine Ehefrau hat. Zudem kann der Reisende freiwillige Gebete verrichten, sowohl ungebundene als auch gebundene, und er ist berechtigt, die sunnah-Gebete zu verrichten, wie von der Mehrheit der Gelehrten festgelegt.