Ziele der Gründung der Europäischen Union

Das Konzept der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) ist eine internationale Organisation, die 27 europäische Länder umfasst und die gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Politiken lenkt. Ursprünglich auf Westeuropa beschränkt, erweiterte sich die EU zu Beginn des 21. Jahrhunderts auf Mittel- und Osteuropa.

Die Mitgliedstaaten der EU sind Belgien, Bulgarien, Österreich, Kroatien, Ungarn, Tschechien, Frankreich, Estland, Finnland, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Zypern, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, die Slowakei, Rumänien, Slowenien und Schweden.

Geschichte der Europäischen Union

Die Gründung der EU erfolgte am 1. November 1993 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht, der darauf abzielte, die politische und wirtschaftliche Integration in Europa durch die Einführung einer einheitlichen Währung (dem Euro) zu fördern sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und gemeinsame Bürgerrechte zu etablieren. Zudem sollte die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und andere rechtliche Angelegenheiten intensiviert werden.

Im Jahr 2012 erhielt die EU den Friedensnobelpreis zur Anerkennung ihrer Bemühungen, Frieden und Demokratie in Europa zu fördern. Die Vereinbarung führte auch zur Schaffung des Europäischen Sozialfonds, der darauf abzielt, Beschäftigungschancen zu verbessern, indem die geografische und berufliche Mobilität von Arbeitskräften gefördert wird.

Die Ziele der Gründung der Europäischen Union

Die Ziele der Gründung der EU lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Förderung des Friedens, der Bürgerrechte und des Wohlstands der Bevölkerung.
  • Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit ohne interne Grenzen, sowie die Umsetzung geeigneter externen Maßnahmen zur Regelung von Asyl und Migration sowie zur Bekämpfung von Kriminalität.
  • Schaffung eines Binnenmarktes.
  • Erzielung nachhaltiger Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, Preisstabilität und der Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Arbeitsmarktes zur Förderung des sozialen Fortschritts.
  • Schutz und Verbesserung der Umweltqualität.
  • Förderung wissenschaftlicher und technologischer Fortschritte.
  • Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung.
  • Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Zusammenhalts sowie der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung kultureller und sprachlicher Vielfalt.
  • Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als gemeinsame Währung.
  • Unterstützung und Stärkung gemeinsamer Werte und Interessen.
  • Beitrag zu Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung.
  • Förderung fairen und freien Handels, sowie Bekämpfung von Armut.
  • Schutz der Menschenrechte.
  • Einhaltung des internationalen Rechts.
  • Optimierung der Nutzung von Energie und Ressourcen zur Förderung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozial-kultureller Fortschritte.
  • Senkung der Inflationsraten durch Steigerung des Wachstums und Reduzierung der Arbeitslosenquoten.

Die EU hat sich auf die wirtschaftliche Stabilität konzentriert und sich anschließend der politischen Gestaltung und Umsetzung gewidmet. Zudem befasst sie sich mit Themen wie Klima, Umwelt, Gesundheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Migration. Heute verfügt die EU über eine Charta der Grundrechte, die die Menschenrechte, wie das Recht auf Leben und Würde, die Meinungs- und Pressefreiheit, Gleichheit, Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit hochhält.

Darüber hinaus hat die EU einen einheitlichen Markt geschaffen, der es Individuen, Waren und Dienstleistungen ermöglicht, frei zwischen allen Mitgliedstaaten zu agieren. Deshalb gilt die EU als der größte Handelsblock weltweit und ist der größte Exporteur von Dienstleistungen und industriellen Gütern.

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