Frauenrechtsprechung

Regelungen zu Menstruation bei Frauen

Menstruation wird definiert als das Blut, das aus dem äußersten Teil der Gebärmutter einer Frau zu bestimmten Zeiten austritt. Das frühestmögliche Alter, in dem eine Frau ihre erste Periode haben kann, ist neun Mondjahre. Es gibt kein festgelegtes Höchstalter für die Menstruation. Im Allgemeinen dauert die Menstruation zwischen sechs und sieben Tagen. Der Islam hat spezifische Regelungen für Frauen während dieser Phase festgelegt. So ist es ihnen verboten, während dieser Zeit zu beten, zu fasten, den Koran zu lesen, den Koran in Händen zu halten oder zu berühren, Umkreisungen um die Kaaba durchzuführen, in einer Moschee zu sitzen und intime Beziehungen mit ihrem Ehemann im Bereich zwischen Bauchnabel und Knien ohne Trennung zu haben.

Eine Frau darf keine der oben genannten Aktivitäten ausüben, es sei denn, sie hat ihre Periode beendet und sich rituell gereinigt. Eine Ausnahme bildet das Fasten, da es für sie verpflichtend ist, dieses nach der Reinheit einzuhalten, sofern dies vor dem Morgengebet geschieht und sie sich noch nicht gereinigt hat. Die Pflicht zur Nachholung von religiösen Pflichten während der Menstruation beschränkt sich auf die versäumten Fastentage im Ramadan. Bei Gebeten gilt: Falls sie vor Ablauf der Zeit für eines der Gebete rein wird, hat sie die Verpflichtung, dieses Gebet nachzuholen.

Vorschriften für die Bekleidung von Frauen

Der Islam hat spezifische Anforderungen an die Bekleidung von Frauen in Anwesenheit fremder Männer festgelegt, die Folgendes beinhalten:

  • Die Kleidung muss den gesamten Körper bedecken.
  • Die Bekleidung sollte weit geschnitten sein und nicht eng anliegen oder durchscheinen.
  • Sie darf sich nicht in der Bekleidung mit Männern vergleichen. Der Prophet Mohammad sagte in einem Hadith über Abdullah ibn Abbas: „Allah hat die Männer beschimpft, die sich wie Frauen kleiden und die Frauen, die sich wie Männer kleiden.“
  • Es dürfen keine Kleidungsstücke getragen werden, die den islamischen Bekleidungsregeln widersprechen.

Regelungen für Frauen am Arbeitsplatz

Es wird empfohlen, dass Frauen das Haus nicht zur Arbeit verlassen, es sei denn, sie sind dazu gezwungen, gemäß dem Vers: „Bleibt in euren Häusern.“ Wenn eine Frau das Haus verlässt, gelten folgende Bedingungen:

  • Sie muss sich an die islamischen Bekleidungsregeln halten, auf Schmuck und Übertreibung verzichten.
  • Sie sollte sich tugendhaft verhalten, um nicht versucht oder verführt zu werden.
  • Es ist wichtig, dass sie ihre Integrität und Schüchternheit bewahrt und keine Gespräche mit Männern führt.
  • Die Art der Arbeit darf nicht gegen die islamischen Prinzipien verstoßen, wie etwa die Arbeit in Zinsbanken.
  • Sie sollte das Haus nur mit der Zustimmung ihres Mannes, Vaters oder einer gleichwertigen Vertretung verlassen.

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